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SVP Ortspartei Giswil: Beschwerde abgewiesen

15. Februar 2006
Der Regierungsrat stützt den Entscheid des Einwohnergemeinderates Giswil, den von der SVP Ortspartei Giswil verspätet eingereichten Wahlvorschlag als ungültig zu behandeln. Die verspätete Einreichung ist unbestritten. Sowohl die Frist wie der Einreichungszeitpunkt sind im Abstimmungsgesetz genau festgelegt. Die Einhaltung dieser Fristen ist eine wesentliche Voraussetzung, dass Wahlen und Abstimmungen ordnungsgemäss durchgeführt werden können. Ein ausnahmsweises Abweichen von einer klar gesetzlich festgelegten Frist würde für alle andern teilnehmenden Parteien und Wählergruppen sowie insbesondere auch für kommende Wahlen und Abstimmungen eine grosse Rechtsunsicherheit bringen.

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