Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot in Ob- und Nidwalden
Das hochsommerliche Wetter der letzten Tage mit nur wenigen, unterschiedlich ausgeprägten Niedederschlägen verschärft das Waldbrandrisiko weiter. Ab sofort gilt deshalb ein absolutes Feuerverbot im Freien und damit auch ein Feuerwerksverbot. Es beinhaltet folgende Regelungen:
- Auf dem gesamten Kantonsgebiet von Ob- und Nidwalden ist es verboten im Freien Feuer zu entfachen. Dies gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art ist verboten. Davon ausgenommen sind polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See mit einem Abstand zum Ufer von mind. 200 m.
- Es ist verboten Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf Gasgrills in Gärten oder auf Balkonen unter Einhaltung besonderer Vorsichtsmassnahmen (Sicherheitsabstand einhalten, dauernde Beaufsichtigung, Löschmaterial bereithalten).
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Hitzeperiode weiter andauern. Das abolute Feuerverbot gilt deshalb bis auf Widerruf. Kurze Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot wieder ausser Kraft gesetzt werden.
Aktuelle Gefahrenlage unter www.waldbrandgefahr.ch
Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden
Zugehörige Objekte
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Plakat_Feuerverbot (PDF, 409.04 kB) | Download | 0 | Plakat_Feuerverbot |
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