Umsetzung EU-Waffenrichtlinie: Stellungnahme des Regierungsrats
Die Auswirkungen der Vorlage auf die Kantone sind gross, da sie für die Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen zuständig sind und durch die Anpassungen mit erheblich höherem administrativem Aufwand belastet werden. Die Umsetzung des vorliegenden Entwurfs würde für den Kanton Obwalden mindestens die Aufstockung des kantonalen Waffenbüros um ein volles Pensum bedingen.
Die Schweiz verfügt mit dem gültigen Waffengesetz bereits über eine ausreichende Handhabe, um die Ziele der EU-Waffenrichtlinie zu erfüllen. In den Kantonen wurden die entsprechenden gesetzlichen Regelungen (Registrierung usw.) mit einem beträchtlichen Aufwand umgesetzt. So lassen sich heute die meisten Waffen identifizieren und zurückverfolgen.
Die vorgeschlagenen Änderungen des Waffengesetzes zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie 2017/853 sind somit nach Ansicht des Regierungsrats insgesamt nicht praxistauglich und dienen damit auch nicht der angestrebten höheren Sicherheit. Der Regierungsrat lehnt die Änderungen in der vorgeschlagenen Form ab und beantragt dem Bund, die Vorlage nochmals zu überarbeiten.
Link: Stellungnahme des Regierungsrats
Zugehörige Objekte
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17-76_MM_RR_EU-Waffenrichtlinie.pdf (PDF, 273.85 kB) | Download | 0 | 17-76_MM_RR_EU-Waffenrichtlinie.pdf |