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Hohe Geschäftslast bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erfordert Sofortmassnahmen

20. Februar 2014
Am 1. Januar 2013 hat die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Aufgaben von den ehemaligen Vormundschaftsbehörden der Einwohnergemeinden übernommen. Die Fallzunahme um 77 Prozent innerhalb des ersten Jahres erfordert die Ergreifung von personellen und organisatorischen Sofortmassnahmen.

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