Familienergänzende Kinderbetreuung: Anpassung der Sozialtarife
Der Nachtrag zu den Ausführungsbestimmungen über die Beiträge in der familienergänzenden Kinderbetreuung wird auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.
Als Pendenz aus dem Familienbericht 2013 wurde der Wechsel zu einem linear-progressiven Tarifmodell zur Vermeidung von Schwelleneffekten zwischen den Tarifstufen geprüft. Auf diese Umstellung wird jedoch verzichtet, da sie bei den Kindertagesstätten Softwarekosten verursachen und bei allen Beteiligten administrativen Mehraufwand auslösen würde.
Stattdessen wird längerfristig geprüft, ob bei der Berechnung des Elternbeitrags als Grundlage vom steuerbaren zum anrechenbare Einkommen gewechselt werden soll. Das anrechenbare Einkommen würde im Gegensatz zum steuerbaren Einkommen gewisse Steuerabzüge ausschliessen und zu einer gerechteren Tarifgestaltung führen.
Zugehörige Objekte
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17-48_MM_RR_AB_Beitrage_familienerganzende_Kinderbetreuung.pdf (PDF, 114.46 kB) | Download | 0 | 17-48_MM_RR_AB_Beitrage_familienerganzende_Kinderbetreuung.pdf |