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Denkmalpflege: Schutzpläne in zwei Gemeinden aktualisiert

8. Mai 2018
Der Regierungsrat hat Nachträge zu Schutzplänen von Kulturobjekten regionaler und nationaler Bedeutung der Einwohnergemeinden Sachseln und Sarnen erlassen. Um in Kraft treten zu können, müssen sie am 24. / 25. Mai 2018 durch den Kantonsrat genehmigt werden.
Im Kanton Obwalden wird der Denkmalschutz über kantonale Schutzpläne und die Zonenpläne der Gemeinden vollzogen. Kulturobjekte von regionaler und solche von nationaler Bedeutung werden durch den Kanton unter Schutz gestellt. Fachliche Grundlage der Unterschutzstellungen bildet das nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte „Inventar der schützenswerten Bau- und Kulturdenkmäler“. Basierend auf diesem Inventar erarbeitet der Kanton pro Gemeinde einen oder mehrere Schutzpläne der Kulturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung. Die Schutzpläne werden vom Regierungsrat erlassen. Sie treten jedoch erst mit der Genehmigung durch den Kantonsrat in Kraft. Die Unterschutzstellung der Kulturobjekte von lokaler Bedeutung vollziehen die Einwohnergemeinden im Rahmen ihrer Zonenpläne. Das Inventar wie auch die Schutzpläne bzw. Zonenpläne werden periodisch überprüft und gegebenenfalls angepasst. Um eine möglichst hohe Akzeptanz zu erreichen, erfolgen diese Überarbeitungen unter Einbezug der Direktbetroffen, kantonaler und kommunaler Stellen sowie im Rahmen einer öffentlichen Auflage.

Anpassungen Schutzplan Sachseln
Der bestehende kantonale Schutzplan der Einwohnergemeinde Sachseln wurde 1993 erlassen. Seither hat der Regierungsrat zwei Schutzobjekte von regionaler Bedeutung wieder entlassen. Im Nachtrag werden sie daher aus dem Schutzplan gestrichen. Der Regierungsrat hat zudem entschieden, insgesamt 18 Kulturobjekte von regionaler Bedeutung neu in den Schutzplan aufzunehmen.

Anpassungen Schutzpläne Sarnen
Die Schutzpläne der Einwohnergemeinde Sarnen (Sarnen-Dorf, Ramersberg, Schwendi-Wilen, Kägiswil) sind zwischen 1992 und 2005 erlassen worden. Die Inventarüberarbeitung im Ortsgebiet Kägiswil hat keine neuen Kulturobjekte ergeben. Entsprechend ist zu diesem Schutzplan kein Nachtrag notwendig. In den übrigen drei Nachträgen wird mit der Villa Landenberg ein Kulturobjekt gestrichen. Neu aufgenommen werden insgesamt 18 Kulturobjekte. Drei bereits unter Schutz stehende Kulturobjekte von regionaler Bedeutung werden neu als Kulturobjekte von nationaler Bedeutung geführt, ein Kulturobjekt von nationaler Bedeutung wird gemäss den Vorgaben des Bundes neu als Kulturobjekt von regionaler Bedeutung klassifiziert.

Der Kantonsrat berät das Geschäft am 24. / 25. Mai 2018.

Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

Zugehörige Objekte

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18-26_MM_RR_KR_berarbeitung_Schutzplane.pdf (PDF, 122.84 kB) Download 0 18-26_MM_RR_KR_berarbeitung_Schutzplane.pdf
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