Der Nachtrag zum Abstimmungsgesetz vom 30. Juni 2017 ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Mit dem Nachtrag wurden auch die Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsverordnung) und das Gesetz über die Wahl des Kantonsrates (Proporzgesetz) geändert. Mit dem Nachtrag zum Abstimmungsgesetz wird in erster Linie der Wechsel auf eine neue Stimmkuvertlösung umgesetzt. Die Bestimmung von Art. 51d der Abstimmungsverordnung regelt übergangsrechtlich den Wechsel von der bisherigen auf die neue Stimmkuvertlösung. Es ist vorgesehen, dass die Vorräte an bisherigen Zustell- und Rücksendekuverts aufgebraucht werden. Soweit nach Inkrafttreten des Nachtrags bisherige Zustell- und Rücksendekuverts verwendet werden, gelten diesbezüglich die entsprechenden Vorschriften des bisherigen Rechts. Angesprochen sind damit all jene Vorschriften, die sich direkt oder indirekt auf die bisherigen Zustell- und Rücksendekuverts beziehen - insbesondere die Vorschriften über die ungültigen Stimm- und Wahlzettel, das Stimmmaterial, die Ausgestaltung der Zustell- und Rücksendekuverts, das Vorgehen bei der brieflichen Stimmabgabe und die Vorarbeiten beim Auszählen der brieflichen Stimmabgaben. In diesem Sonderdruck werden die bis zum Wechsel auf die neue Stimmkuvertlösung weiterhin geltenden Vorschriften des bisherigen Rechts anstelle der entsprechenden neuen Vorschriften aufgeführt und grau hinterlegt. Die bis am 31. Dezember 2017 und die seit dem 1. Januar 2018 geltenden Fassungen des Abstimmungsgesetzes (GDB 122.1) und der Abstimmungsverordnung (GDB 122.11) sind in der elektronischen Gesetzesdatenbank unter
http://gdb.ow.ch (
www.ow.ch > Gesetzessammlung) abrufbar (Version in Kraft bis 31.12.2017 im Aufklapp-Menü in der Titelleiste des Erlasses).