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Hochsitze, Freihalteflächen

Der Bau von Hochsitzen muss im Einverständnis mit dem Grundeigentümer erfolgen und ist bewilligungspflichtig. Das entsprechende Gesuch kann beim Amt für Wald und Landschaft bezogen werden.

Bei Hochsitzen auf Sturmflächen können in Absprache mit dem zuständigen Revierförster Freihalteflächen angelegt werden.

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