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Integrative Schulungsformen

Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend in der Volksschule gefördert und gefordert werden, damit sie ihre Potenziale entfalten und weiterentwickeln können. Schülerinnen und Schüler sind verschieden in Bezug auf Alter, Geschlecht, Entwicklung, Lernstand, Migrationshintergrund sowie sozialer Herkunft. Auch in Bezug auf Leistung, Motivation und Verhalten bringen sie unterschiedliche Voraussetzungen mit.

Die integrative Schule gestaltet ein Umfeld, welches die Heterogenität der Lernenden berücksichtigt und die individuellen Lernprozesse bestmöglich unterstützt. Damit erreicht sie, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler in den Regelklassen, nahe an ihrem Wohnort, beschult werden können. Neben der leistungsmässigen, hat insbesondere die soziale Integration einen hohen Stellenwert.

Kanton und Gemeinden sorgen gemeinsam für eine stetige Harmonisierung und Weiterentwicklung der Integrativen Schulungsformen, welche aus der Integrativen Förderung (IF) und der Integrativen Sonderschulung (IS) bestehen. Die im November 2024 überarbeitet Version der Umsetzungshilfe Integrative Förderung / Integrative Sonderschulung soll als Grundlage dienen und die Schulen bei der Überprüfung und Weiterentwicklung der kommunalen Förderkonzepte unterstützen sowie dazu beitragen die Integrative Förderung und die Integrative Sonderschulung kantonal zu harmonisieren.

Das Dokument steht unten, unter den Publikationen zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch unter der Dienstleistung Sonderpädagogik und der  Dienstleistung Begabungs- und Begabtenförderung

Zugehörige Objekte

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Fördervereinbarung erweiterte Lernziele ELZ (DOCX, 118.77 kB) Download 0 Fördervereinbarung erweiterte Lernziele ELZ
Fördervereinbarung angepasste Lernziele ALZ (DOCX, 117.78 kB) Download 1 Fördervereinbarung angepasste Lernziele ALZ
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