Beglaubigungen für die Schweiz
Beglaubigungen für die Schweiz
Die Staatskanzlei beglaubigt die Unterschriften folgender Personen:
- Notare des Kantons Obwalden
- Beglaubigungsbeamte der Staatskanzlei des Kantons Obwalden
- Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten des Kantons Obwalden
- Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber des Kantons Obwalden
- Gemeindeschreiber und ihre Stellvertretungen des Kantons Obwalden
- Unterschriftsberechtigte Angestellte der Verwaltung des Kantons Obwalden
- Unterschriftsberechtigte Angestellte der Gemeinden des Kantons Obwalden
- Privatpersonen
Hinweise
- Privatpersonen leisten ihre Unterschrift direkt am Schalter und weisen sich mit einem gültigen Personalausweis aus (Pass, ID oder Ausländerausweis)
- Dokumente wie Urkunden, Auszüge, Statuten usw. müssen vorgängig durch die zuständige Behörde unterzeichnet bzw. beglaubigt worden sein
Beglaubigung der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original
Die zu beglaubigende Kopie eines Originaldokuments wird durch uns erstellt.