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Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Anmeldung
Wer seinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV geltend machen will, muss sich persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person anmelden.
Und das geht so:
- Beziehen Sie das Anmeldeformular sowie die Checkliste bei der Ausgleichskasse Obwalden oder auf unserer Homepage. Die Checkliste ist Bestandteil des Anmeldeformulars.
- Wir beraten Sie gerne.
- Reichen Sie die Anmeldung zusammen mit den verlangten Unterlagen bei der Auslgeichskasse Obwalden ein.
Der Entscheid wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Bei Unklarheiten steht Ihnen die Ausgleichskasse Obwalden für zusätzliche Erklärungen gerne zur Verfügung. Sofern Sie mit einem Entscheid trotzdem nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Einsprache erheben.
Für die online Ergänzungsleistung Berechnung klicken Sie hier.