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Altersrente der AHV: Wie anmelden?

Wer die Altersrente beziehen will, meldet sich am besten fünf bis sechs Monate im Voraus bei der zuständigen Ausgleichskasse an: in der Regel jene Ausgleichskasse, die zuletzt die Beiträge entgegengenommen hat.

Für die Altersrente braucht es in jedem Fall eine Anmeldung. Es ist empfehlenswert, sich fünf bis sechs Monate vor der Pensionierung anzumelden. Arbeitnehmende erhalten die Adresse der Ausgleichskasse vom Arbeitgeber.

Welche Ausgleichskasse für die Anmeldung zuständig ist:

Arbeitnehmende
Selbständigerwerbende
Nichterwerbstätige
Ausgleichskasse, die zuletzt Beiträge entgegengenommen hat
Ehepartner oder Antragsteller bezieht bereits Rente Ausgleichskasse, die die Rente des Ehepartners oder des Antragstellers auszahlt
Keine Beiträge geleistet  Kantonale Ausgleichskasse oder Zweigstelle am Wohnort