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Einfacheres Verfahren für Solaranlagen und Luft-Wärmepumpen

19. Juni 2024
Der Regierungsrat setzt per 1. Juli 2024 mehrere Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien um: Solaranlagen an Fassaden in Arbeitszonen sowie Luft-Wärmepumpen in Innenräumen ausserhalb der Bauzonen benötigen keine Baubewilligung mehr. Zudem schafft er finanzielle Anreize für die Erstellung von Solaranlagen.

Die Förderung erneuerbarer Energien und die Umrüstung der Gebäude auf fossilfreie Heizungen tragen dazu bei, die Ziele des Energie- und Klimakonzepts 2035 zu erreichen. Der Regierungsrat setzt mit Verfahrensvereinfachungen die zentralen Forderungen einer durch den Kantonsrat am 16. März 2023 überwiesenen Motion um.

Solaranlagen an Fassaden in Arbeitszonen bewilligungsfrei
Bereits im Dezember 2022 hat der Regierungsrat mit den Ausführungsbestimmungen über die Solaranlagen verschiedene Verfahrensvereinfachungen umgesetzt. Das heute geltende Bundesrecht erlaubt eine weitere Verfahrensvereinfachung, die der Regierungsrat per 1. Juli 2024 einführt. Ab diesem Datum benötigen Solaranlagen an Fassaden in Arbeitszonen keine Baubewilligung mehr. Es genügt eine Meldung an die Gemeinde mit dem dafür vorgesehenen Formular. Bei tiefem Sonnenstand produzieren Fassadenanlagen verhältnismässig viel Strom oder Wärme. Der Verzicht auf ein Baubewilligungsverfahren bei diesen Anlagen trägt zur beschleunigten Erschliessung eines wichtigen Potenzials für den Winterstrom bei.

Verfahren für innen aufgestellte Luft-Wärmepumpen vereinfacht
Luft-Wärmepumpen in Gebäuden ausserhalb der Bauzone benötigen ab dem 1. Juli 2024 keine Baubewilligung mehr. Es genügt eine Meldung an die Gemeinde mittels Bauanzeigeformular. Der Lärmschutz verursacht bei solchen Geräten kaum Probleme. Deshalb kann auf ein Baubewilligungsverfahren verzichtet werden.

Finanzielle Anreize für die Erstellung von Solaranlagen
Für Neubauten oder Ersatzneubauten gilt im Kanton Obwalden seit 2018 ein Obligatorium zur Erstellung einer Solaranlage. Neu schafft der Kanton finanzielle Anreize bei der Realisierung freiwillig erstellter Solaranlagen, die im Baubewilligungsverfahren zu beurteilen sind, in dem er einen Solarrabatt von 300 Franken auf die kantonale Bewilligungsgebühr gewährt. Die Meldungen von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen, samt der Beurteilung der Gestaltungsvorschriften, bearbeitet der Kanton neu kostenlos.

Solarpanels an Fasse, KI generiertes Bild
Solarpanels an Fasse, KI generiertes Bild

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