Berufsausübungsbewilligungen
Personen, die unter eigener fachlicher Verantwortung und gewerbsmässig Krankheiten, Verletzungen oder sonstige Störungen von Menschen und Tieren behandeln, benötigen eine Berufsausübungsbewilligung.
Eine Auflistung der bewilligungspflichtigen Berufe finden Sie hier:
Bewilligungspflichtige Berufe gemäss Gesundheitsgesetz (GesG; GDB 810.1)
Gesuchformulare
Berufsausübungsbewilligungen werden auf Gesuch hin durch das Gesundheitsamt ausgestellt.
Medizinalpersonen
- Gesuch Ärztin/Arzt
- Gesuch Zahnärztin/Zahnarzt
- Gesuch Apothekerin/Apotheker
- Gesuch Chiropraktikerin/Chiropraktiker
- Gesuch 90-Tage Dienstleister Ärzte
- Gesuch Assistenzbewilligung Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin
- Merkblatt Labor der Urkantone für Tierärztin/Tierarzt
Psychologieberufe
- Gesuch Psychotherapeutin/Psychotherapeut
- Gesuch 90-Tage Dienstleister Fachpersonen
- Gesuch Stellvertreterbewilligung Fachpersonen
Gesundheitsberufe
- Gesuch Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Gesuch Physiotherapeutin/Physiotherapeut
- Gesuch Ergotherapeutin/Ergotherapeut
- Gesuch Hebamme/Entbindungspfleger
- Gesuch Ernährungsberaterin/Ernährungsberater
- Gesuch Logopädin/Logopäde
- Gesuch Podologin/Podologe
- Gesuch weitere Gesundheitsberufe
- Gesuch 90-Tage Dienstleister Fachpersonen
- Gesuch Stellvertreterbewilligung Fachpersonen
- Gesuch Sonderbewilligung Naturheilpraktiker/in unter Mentorat
Gesundheitsberufe-Register
Personen mit einer Berufsausübungsbewilligung sind in den entsprechenden Registern des Bundes registriert:
- Universitäre Medizinalpersonen: Medizinalberuferegister (MedReg)
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: Psychologieberuferegister (PsyReg)
- Nicht universitäre Medizinalpersonen: Nationales Register Gesundheitsberufe (NAREG)
OKP-Zulassung
Leistungserbringer nach KVG, die beabsichtigen Leistungen zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen, müssen ebenfalls ein Gesuch einreichen.
Bewilligungspflicht für Umgang mit ionisierender Strahlung
Folgende Einrichtungen brauchen eine Bewilligung gemäss Art. 28 des Strahlenschutzgesetztes,
- wer Anlagen und Apparate, die ionisierende Strahlen aussenden können, herstellt, vertreibt, einrichtet oder benutzt;
- wer mit radioaktiven Stoffen oder mit Apparaten und Gegenständen umgeht, die radioaktive Stoffe enthalten und
- wer ionisierende Strahlen und radioaktive Stoffe am menschlichen Körper anwendet.
Für diese Bewilligung ist das BAG zuständig.
Informationen BAG: Strahlung, Radioaktivität und Schall
Bewilligungen im Strahlenschutz (Online-Formular)
Link zu Betriebsbewilligungen
Link zu Meldepflichtige Berufe
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheitsamt | +41 41 666 64 58 | gesundheitsamt@ow.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheits- und Sozialdepartement | +41 41 666 62 19 | Kontaktformular |
Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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