Quellensteuer
Quellensteuer
Ausländische Arbeitnehmer/innen, welche die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nicht besitzen, im Kanton Obwalden jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben und Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit oder an deren Stelle tretende Ersatzeinkünfte beziehen, sind quellensteuerpflichtig.
Dies gilt für unselbstständig Erwerbende mit:
- Jahresaufenthaltsbewilligung (Ausweis B)
- Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)
- Ausweis für vorläufig aufgenommene (Ausweis F)
- Ausweis für Asylbewerber (Ausweis N)
- Ausweis für Schutzbedürftige (Ausweis S)
- Grenzgänger EG/EFTE (Ausweis G)
- Ausländische Arbeitskräfte mit befristeten Arbeitsverträgen (max. 90 Tage Meldeverfahren)
Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens auf den 1. Januar 2021
Per 1.1.2021 traten diverse Änderungen in Bezug auf die Quellenbesteuerung auf Erwerbseinkommen in Kraft. Untern stehend finden Sie ein entsprechendes Informationsschreiben sowie das neue Kreisschreiben Nr. 45 der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV). Es regelt im Detail die Handhabung der Quellenbesteuerung und geht auf die Neuerungen per 1.1.2021 ein. Das Kreisschreiben 45 ersetzt auch die Wegleitung, da es alle relevanten Fragen beantwortet.
- Informationsschreiben betr. Quellensteuerrevision (LINK)
- Kreisschreiben Nr. 45 vom 12.06.2019 (LINK)
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Quellensteuerrevision die Tarifkorrektur (Antrag auf Rückvergütung der Quellensteuer) abgeschafft wurde. Neu stehen Ihnen dafür entweder der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) oder der Antrag auf Neuberechnung der Quellensteuer zur Verfügung. Letzten wählen Sie bei falschem Tarif, falscher Satzbestimmung oder falschem Bruttolohn. Wenn Sie Abzüge geltend machen wollen, so muss ein Antrag auf nachträglich ordentliche Veranlagung eingereicht werden. Ein einmal eingereichter Antrag kann nicht mehr zurückgezogen werden. Dies kann im Vergleich zur bisherigen Quellensteuerbelastung zu einer effektiv tieferen oder höheren Steuerbelastung führen.
Online-Lösung zur Einreichung der Quellensteuerabrechnung
Unter https://eqst.ow.ch können Sie die Stammdaten des Arbeitgebers und der Pflichtigen erfassen und die Abrechnungen elektronisch via verschlüsselte Internetverbindung einreichen. Die online gesendeten Daten werden lokal auf Ihrem Gerät gespeichert, Ihnen die Arbeit ab der zweiten Abrechnung massiv erleichtert.
Ab zirka Ende Januar stellt die Steuerverwaltung Obwalden auf eine neue Applikation um. Alle Firmen und Personen, welche die aktuelle Version verwendet haben oder die Abrechnungen per Papierformular eingereicht haben, erhalten eine schriftliche Information. Diese erfolgt, sobald das genaue Einführungsdatum bekannt ist. Sie erhalten dann auch Informationen über das Login und Angaben zur Verwendung (Anleitung und Support).
Da die Abrechnungen über die Schnittstelle des Lohnmeldeverfahrens (ELM) abgewickelt werden, erhalten Sie auch bei quartalsweiser Abrechnung für jeden Monat eine separate Rechnung mit Einzahlungsschein.
Hier finden Sie zudem eine Kurzanleitung (LINK).
Weitere nützliche Informationen finden Sie hier:
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerverwaltung Obwalden | +41 41 666 62 94 | steuerverwaltung@ow.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerverwaltung Juristische Personen | +41 41 666 69 30 | steuerverwaltung-jp@ow.ch |
Steuerverwaltung Natürliche Personen | +41 41 666 69 32 / +41 41 666 69 31 | steuerverwaltung-use@ow.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerverwaltung Team Quellensteuer | +41 41 666 69 35 | quellensteuer@ow.ch |