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Gesundheitsstrategie

Versorgungsstrategie im Akutbereich - Kanton Obwalden

Das vom Regierungsrat im Januar 2018 gestartete Projekt «Versorgungsstrategie im Akutbereich» ist ein Bestandteil der Gesundheitsstrategie des Kantons Obwalden. Im Zentrum der Planung steht die Erarbeitung einer zukunftsfähigen Lösung für die Versorgung im Akutbereich. Ziel ist die Erhaltung der hohen medizinischen Qualität und die langfristige Sicherung einer guten, wohnortsnahen Versorgung der Obwaldner Bevölkerung. Der Regierungsrat hat sich daher bereits seit längerer Zeit mit dem Thema auseinandergesetzt und in der nun abgeschlossenen Projektphase 4 "Konzeption Verbund" mögliche Lösungsoptionen geprüft.

Aktuell befindet sich das Projekt am Anfang der Projektphase 5 "Umsetzung Verbundlösung"

Versorgungsstrategie
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Was beinhaltet die Phase 5 "Umsetzung Verbundlösung" der Versorgungsstrategie im Akutbereich?

Für die nun folgende Phase "Umsetzung Verbundlösung" hat der Regierungsrat einen neuen Projektauftrag erteilt. Das Sicherheits- und Sozialdepartement (zuständig fürs Gesundheitswesen) und das Finanzdepartement (zuständig fürs Kantonsspital) wurden beauftragt, die gesetzlichen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit das KSOW in einen Verbund mit der LUKS-Gruppe integriert werden kann. Dafür wird eine Projektorganisation mit Vertretern des KSOW (Spitalrat, Geschäftsleitung und Fachpersonen) sowie des Kantons eingesetzt.

 
Wieso die LUKS-Gruppe als Verbundpartner?

Nach einer Bewertung der möglichen Verbundpartner hat sich der Regierungsrat für die Zusammenarbeit mit der LUKS-Gruppe ausgesprochen. Ein Verbund mit der LUKS-Gruppe basiert auf klaren Vorteilen. Es bestehen bereits diverse Zusammenarbeiten des KSOW mit der LUKS Gruppe, welche aufgrund ihrer Grösse (grösstes Zentrumsspital der Schweiz) über eine überaus hohe und ankerkannte Qualität, Professionalität und Spezialisierung in den medizinischen Fachbereichen verfügt. Zudem kann von den Erfahrungen der Verbundlösung des Spitals Nidwalden mit der LUKS-Gruppe profitiert werden.

Projektorganisation "Umsetzung Verbundlösung" der Versorgungsstrategie im Akutbereich

Versorgungstrategie

 

Projekt KLUG

Im Rahmen der Projektphase 4 "Konzeption Verbund" wurde ein zusätzliches Projekt mit Vertretern der Verbundpartner gestartet. Das Projekt namens KLUG (KSOW & LUKS Gruppe) hat mit in einer Vorstudie die Voraussetzungen und eine erste grobe Umsetzungsplanung zwischen den Projektpartnern (Spitalräte und Spitalleitungen KSOW und LUKS Gruppe, Regierungsrat Kanton Obwalden und Regierungsräte Kantone Luzern und Nidwalden) geprüft. Die Projektpartner haben Anfang 2023  einer gemeinsamen Absichtserklärung bestätigt, dass die gemeinsame Verbundlösung umgesetzt werden soll. Im Sommer 2023 konnte ein gemeinsamer Rahmenvertrag unterzeichnet werden. Der Rahmenvertrag regelt die strategische Zusammenarbeit zwischen dem KSOW und der LUKS-Gruppe im Hinblick auf einen allfälligen Zusammenschluss. 

  
Leistungsangebot am Kantonsspital Obwalden

Der Entscheid für eine Verbundlösung hat keine direkten Auswirkungen auf das Leistungsangebot des Kantonsspital Obwalden. Der Regierungsrat hat entschieden, dass das aktuelle Leistungsangebot (inkl. Geburtenabteilung) während mindestens fünf Jahren bestehen bleiben soll. Somit wird dem Kantonsrat während der Umsetzungsphase für die Verbundlösung keine Änderung des Leistungsauftrags beantragt. Dadurch kann eine Planungssicherheit gewährleistet werden und der Fokus der Arbeiten liegt beim Aufbau der Verbundlösung. Im Zentrum steht das Ziel der Sicherung der Nachhaltigkeit der Leistung am Standort Sarnen.

 
Hausarztversorgung

Die Hausarztversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der akutsomatischen Versorgung. Deshalb soll die Strategie des Kantons Obwalden im Bereich Hausarztversorgung als separates Projekt angegangen werden.


Nächste Schritte

Nach Unterzeichung der Absichtserklärung (Letter of Intent) zur Errichtung der Spital-Verbundlösung und des Rahmenvertrags, werden nun die gesetzlichen Grundlagen für den Zusammenschluss erarbeitet. Der Start für die öffentliche Vernehmlassung des Spitalgesetzes ist im Sommer 2024 vorgesehen. 

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