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Fundbüro

Allgemeine Bestimmungen

Auf verlorene und wieder aufgefundene Sachen hat der Eigentümer einen Eigentumsanspruch bis zu fünf Jahre nach dem Fund. Nach diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den Finder über, wenn der Finder seinen Pflichten nachgekommen ist. Übersteigt die Sache den Zeitwert von Fr. 10.–, hat der Finder eine Fundmeldung bei der Polizei zu machen. Beim Fund in einem bewohnten Haus, öffentlichen Gebäude, öffentlichen Transportmittel usw., ist die Meldung beim Hausherrn/Betreiber zu erbringen. In diesem Fall gilt der Hausherr/Betreiber als Finder.

Aus Gründen der Verhältnismässigkeit (Arbeitsaufwand, Lagerungskosten, Wertverlust usw.) werden Verlustmeldungen und Fundgegenstände erst ab einem Zeitwert von zirka Fr. 100.– registriert. Nicht registrierte Fundsachen werden nach zwei Monaten vernichtet, sofern sie der Verlierer oder der Finder nicht vorher abholt. Ausweise, Bankkarten, Schlüssel, elektronische Geräte und dergleichen werden dem Finder nie ausgehändigt.

 

Finderlohn

Finder haben Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn, weshalb bei registrierten Gegenständen die Adressen auszutauschen sind. Über die Kantonspolizei erfolgt kein Geldfluss. Gegenüber Dritten erfolgt keine Korrespondenz.

 

Abholung / Zustellung

Auf Antrag des Eigentümers können Fundsachen kostenpflichtig (Arbeitsaufwand und Transportkosten) per Post oder Spediteur mit Rechnung zugestellt werden.

 

Kosten

Für die Bearbeitung der Fundsache wird dem Eigentümer der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt (Arbeitsaufwand, Telefonspesen usw. in der Regel Fr. 15.– bis Fr. 55.–). Nach Ablauf einer angemessenen Abholfrist richten sich die Lagerkosten nach den Ausführungsbestimmungen über die Kosten im Polizeidienst vom 11. Januar 2005 (GDB 510.112).

 

Fund oder Verlust melden

Eine Meldung können sie direkt in der Plattform Easyfind erfassen.

Ebenso können sie eine Meldung telefonisch oder persönlich am Schalter deponieren

 

 

 

Zugehörige Objekte