Siedlungsentwicklung nach innen
Bevor am Siedlungsrand Bauland eingezont wird, sollen die bereits vorhandenen Bauzonen optimal genutzt werden. Dies bedeutet, dass Baulücken und wenig dicht bebaute Gebiete besser genutzt werden müssen. Gleichzeitig muss eine hohe Siedlungsqualität gewährleistet bleiben. Deshalb gehört auch die Planung von Freiräumen, öffentlichen Treffpunkten und Grünflächen zur Siedlungsentwicklung nach innen. Gute Beispiele für qualitätsvolle Innenentwicklung sind auf der Webseite densipedia.ch zu finden. Die qualitätsvolle Innenentwicklung ist auch bei der in den Gemeinden anstehenden Revision der Ortsplanung ein Schwerpunkt. Das Amt für Raumentwicklung und Verkehr hat deshalb zu dieser Thematik eine Arbeitshilfe für die Gemeinden erstellt. Baulandmobilisierung Zur Siedlungsentwicklung nach innen gehören auch Massnahmen zur Sicherstellung der Baulandverfügbarkeit. Es soll verhindert werden, dass Bauland an gut erschlossenen Lagen trotz grosser Nachfrage nicht überbaut werden kann, weil die GrundeigentümerInnen ihr Bauland horten. Werden der Bauzone zugewiesene Grundstücke innerhalb von zehn Jahren nach realisierter Groberschliessung nicht überbaut, kann die Gemeinde das entsprechende Grundstück zum Verkehrswert erwerben (Art. 11a Baugesetz). Die vom Kanton erstellte Praxishilfe Baulandmobilisierung unterstützt die Gemeinden bei der planerischen Umsetzung. Mehrwertabgabe Der Preis für Bauland ist sehr viel höher als der Preis für Nichtbauland, beispielsweise Landwirtschaftsland. Wird ein Grundstück also neu als Bauland eingezont, gewinnt es massiv an Wert. Damit nicht einzelne GrundeigentümerInnen durch eine Planungsmassnahme bevorteilt werden, verlangt das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG), dass von dem entstandenen Mehrwert mindestens 20 Prozent abgeschöpft werden. In Obwalden wird auf Neueinzonungen sowie Umzonungen von Grünzonen oder öffentlichen Zonen in Bauzonen eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent erhoben (Art. 28b-i Baugesetz). Die Einnahmen werden für raumplanerische Aufgaben wie beispielsweise Massnahmen zur Erhöhung der Siedlungsqualität verwendet und kommen so der Allgemeinheit zugute. Arbeitszonenbewirtschaftung 14 Prozent aller Bauzonen in der Schweiz sind Arbeitszonen. Der Anteil an unüberbauten Bauzonen ist mit 33-41 Prozent in Arbeitszonen wesentlich höher als in Wohn- oder Zentrumszonen (Bauzonenstatistik Schweiz, 2017). Diese nicht genutzten oder unternutzten Flächen bieten ein grosses Potential. Die revidierte Raumplanungsverordnung verpflichtet die Kantone deshalb, eine Arbeitszonenbewirtschaftung einzuführen (Art. 30a RPV). So werden die haushälterische Nutzung des Bodens und die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für die Wirtschaft gewährleistet. Der Kanton Obwalden plant die Einführung einer Arbeitszonenbewirtschaftung. |
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