Wehrpflichtersatzabgabe
Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten, die so genannte Wehrpflichtersatzabgabe. Weitere Informationen zum Thema Wehrpflichtersatz finden Sie hier: Link
Ratenzahlung
Sollte es Ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, Ihre erhaltene Rechnung innert Frist zu bezahlen, können Sie per Mail an wehrpflichtersatzverwaltung@ow.ch ein Gesuch um Ratenzahlung oder Stundung stellen. Bei provisorischen Rechnungen können Sie sich auch selbständig einen Dauerauftrag per E-Banking einrichten, indem Sie auf dem erhaltenen Einzahlungsschein den Betrag ändern. Sie brauchen uns nicht zu informieren.
Erlass
Wenn die Zahlung der Wehrpflichtersatzabgabe mit einer erheblichen Härte verbunden ist, können Sie unter Beilage von entsprechenden Unterlagen ein schriftliches Erlassgesuch stellen. Merkblatt über Stundung und Erlass finden Sie hier: Link
Rückerstattung
Voraussetzung für die Rückerstattung von bezahlten Wehrpflichtersatzabgaben ist die Erfüllung der militärischen oder zivildienstlichen Gesamtdienstleistungspflicht.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen können Sie nachstehendes Formular ausfüllen: Link
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Dienststelle Militär | +41 41 666 64 47 | militaer@ow.ch |