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Vernehmlassungsverfahren des Bundes

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Als Vernehmlassungsverfahren wird diejenige Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, in der Vorhaben des Bundes von erheblicher politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin geprüft werden. Die Vorlage wird zu diesem Zweck den Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und der Berggebiete, den Dachverbänden der Wirtschaft sowie weiteren, im Einzelfall interessierten Kreisen unterbreitet. In seiner Stellungnahme macht der Kanton Obwalden auf seine Anliegen der Kantonsautonomie (insbesondere Aufgabenteilung, Handlungsspielraum, rechtliche, finanzielle, organisatorische und personelle Auswirkungen) und die Vollzugstauglichkeit (für Kanton und Gemeinden) der Vorlage aufmerksam.

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