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Wie kann ich freiwillig Zivilschutz leisten?

Der Zivilschutz steht grundsätzlich allen offen. Folgende Personen können freiwillig Zivilschutz leisten:

  • Männer, die keinen Zivilschutz mehr leisten müssen;
  • Männer, die nicht mehr militär- oder zivildienstpflichtig sind;
  • Frauen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden;
  • in der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden.

Bei Interesse oder weiteren Fragen können Sie sich bei der Zivilschutzstelle melden.

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