Wie kann ich freiwillig Zivilschutz leisten?
Der Zivilschutz steht grundsätzlich allen offen. Folgende Personen können freiwillig Zivilschutz leisten:
- Männer, die keinen Zivilschutz mehr leisten müssen;
- Männer, die nicht mehr militär- oder zivildienstpflichtig sind;
- Frauen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden;
- in der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden.
Bei Interesse oder weiteren Fragen können Sie sich bei der Zivilschutzstelle melden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Dienststelle Zivilschutz | +41 41 666 64 22 | zivilschutzstelle@ow.ch |