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Mobilität

Obwalden bietet attraktive und kurze Verkehrsverbindungen innerhalb des Kantons und zu den benachbarten Zentren. Diese Vernetzung ist für die Weiterentwicklung von Obwalden als Wohn-, Arbeits- und Wirtschaftsraum sowie als Erholungs- und Freizeitraum von zentraler Bedeutung.

Informationen zu Motorfahrzeugen und Schifffahrt: 
www.vsz.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Verkehrsentlastung Engelbergertal

Im Engelbergertal treten an schönen Wochenenden im Winterhalbjahr zeitweise Engpässe auf dem Strassennetz auf. Um die Verkehrssituation zu beruhigen und die Erschliessung der Destination…

Im Engelbergertal treten an schönen Wochenenden im Winterhalbjahr zeitweise Engpässe auf dem Strassennetz auf. Um die Verkehrssituation zu beruhigen und die Erschliessung der Destination Engelberg nachhaltiger zu gestalten, haben die Kantone Obwalden und Nidwalden gemeinsam mit den Gemeinden Engelberg, Dallenwil, Wolfenschiessen und Oberdorf eine Projektorganisation eingesetzt. Diese hat unter der Leitung des Kantons Obwalden sieben prioritäre Massnahmen definiert, die unter anderem das Parkieren in Engelberg, das Angebot des öffentlichen Verkehrs und die gezielte Information der Gäste zur An- und Abreise umfassen.

Für die Umsetzung unter dem Lead der Gemeinde Engelberg arbeiten die Kantone und Gemeinden eng mit Partnern aus der Mobilitäts- und der Tourismusbranche zusammen. Zu den bereits umgesetzten Massnahmen gehören die Vermarktung von Snow+Rail-Angeboten durch die Bergbahnen Engelberg Titlis und Marketingmassnahmen der Zentralbahn zur Verlagerung der Fahrgäste auf die Entlastungszüge in Spitzenzeiten. Die Gemeinde Engelberg arbeitet zudem an einer Aktualisierung ihres Parkgebührenreglements mit dem Ziel, die Parkierungstarife innerhalb der Destination zu vereinheitlichen.

Seit dem Winter 2022/2023 wird mittels eines Monitorings gemessen, ob die eingeführten Massnahmen die gewünschte Wirkung erzielen. Erhoben werden jeweils von September bis März die Verkehrszahlen auf der Strasse, die Gästefrequenzen bei der Zentralbahn und den Bergbahnen sowie die Logiernächte in Engelberg. Im Winter 2023/2024 nahm die Verkehrsbelastung leicht ab, während die Gästezahlen in der Hotellerie und bei den Bergbahnen zulegten.

Eine grosse Chance für die zukünftige Stärkung des öffentlichen Verkehrs auf der Verbindung von Luzern nach Engelberg bietet die geplante Einführung des Halbstundentaktes im Dezember 2026. Ab diesem Zeitpunkt werden auf der Schiene höhere Kapazitäten zur Verfügung stehen und damit die Angebotsqualität im öffentlichen Verkehr weiter steigen.

Monitoring Verkehrsentlastung Engelbergertal

Monitoring_VE_Engelberg_Sept23bisMärz24.pdf

 

Zug, Zentralbahn
Quelle: zb Zentralbahn AG

Gesamtverkehrskonzept

Das Amt für Raumentwicklung und Energie entwickelt ein Gesamtverkehrskonzept, welches den Handlungsbedarf und die Ziele der Verkehrsentwicklung aufzeigt. Konkrete Massnahmen zur Erreichu…

Das Amt für Raumentwicklung und Energie entwickelt ein Gesamtverkehrskonzept, welches den Handlungsbedarf und die Ziele der Verkehrsentwicklung aufzeigt. Konkrete Massnahmen zur Erreichung der Ziele werden formuliert. Die unterschiedlichen Verkehrsträger (motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr, Langsamverkehr) sollen optimal aufeinander abgestimmt werden. Das Gesamtverkehrskonzept soll aufzeigen, wie eine funktionierende, wirtschaftliche und ressourceneffiziente Mobilität langfristig gewährleistet werden kann. Für eine gute Planung und Koordination der Verkehrsentwicklung ist die Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt, dem Tiefbauamt, dem Volkswirtschaftsamt, den Gemeinden und dem Kanton Nidwalden zentral. Diese Akteure werden deshalb in die Erarbeitung des Gesamtverkehrskonzeptes eingebunden.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 21. Mai 2014Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. GDB 772.1
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 16. September 2014Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. GDB 772.111
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 4. Dezember 2008Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. GDB 771.1
Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2002Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. SR 151.3
Zug, Autos, Velo, Fussgänger
Quelle: zb Zentralbahn AG

Langsamverkehr

Zu Fuss gehen und Velofahren sind die ressourcenschonendsten Verkehrsarten. Vor allem innerhalb der Siedlungen hat der Fuss- und Veloverkehr ein grosses Potential. Das Wandern, Biken und…

Zu Fuss gehen und Velofahren sind die ressourcenschonendsten Verkehrsarten. Vor allem innerhalb der Siedlungen hat der Fuss- und Veloverkehr ein grosses Potential. Das Wandern, Biken und Velofahren als Freizeitaktivitäten erfreuen sich grosser Beliebtheit. Aus diesen Gründen soll der Langsamverkehr in Obwalden gefördert werden. Das Zurücklegen von kurzen Strecken im Alltag soll für FussgängerInnen und Velofahrende attraktiver werden. Dafür soll ein direktes und sicheres Fussweg- und Velonetz zur Verfügung stehen. Auch das Wanderwegnetz ist attraktiv und bedürfnisgerecht auszugestalten.

Im Kanton Obwalden ist die Fachstelle Langsamverkehr zuständig für alle Fragen, die den Fuss- und Veloverkehr betreffen. Ausserdem prüft die Fachstelle Langsamverkehr Gesuche für Kleinseilbahnen und Skilifte. Wichtige Partner sind der Verein Pro Velo UnterwaldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., SchweizMobilExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und der Verein Obwaldner WanderwegeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Rechtliche Grundlagen

Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege vom 4. Oktober 1985Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. SR 704
Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege vom 19. Oktober 1989Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. GDB 720.71
Wegweiser und Fahrräder
Quelle: SchweizMobil (Bild rechts)

Öffentlicher Verkehr

Der Kanton Obwalden ist bestrebt den öffentlichen Verkehr, nach den Kriterien der Nachhaltigkeit und den Zielen der Raumplanung zu fördern. Die Fachstelle öffentlicher Verkehr koordinier…

Der Kanton Obwalden ist bestrebt den öffentlichen Verkehr, nach den Kriterien der Nachhaltigkeit und den Zielen der Raumplanung zu fördern. Die Fachstelle öffentlicher Verkehr koordiniert die Angebote von Bahn und Bus, um möglichst optimale Transportketten anbieten zu können. Sie bestellt zusammen mit dem zuständigen Bundesamt für Verkehr bei den konzessionierten Transportunternehmungen die abgeltungsberechtigten Transportleistungen. Ziel ist es, die Mittel der öffentlichen Hand optimal einzusetzen um einen möglichst attraktiven öV anzubieten, welcher den verschiedenen Bedürfnissen der Benützer so weit als möglich gerecht wird.

Online FahrplanExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Seilbahnen und Skilifte

Der Kanton ist für Bau- und Betriebsbewilligungen von Bahnen zuständig, die bis höchstens acht Personen pro Fahrtrichtung befördern. Dazu zählen Luftseilbahnen für Personen- oder Warentr…

Der Kanton ist für Bau- und Betriebsbewilligungen von Bahnen zuständig, die bis höchstens acht Personen pro Fahrtrichtung befördern. Dazu zählen Luftseilbahnen für Personen- oder Warentransporte, Schlepplifte (Skilifte), Schräglifte und Förderbänder. Nicht in der Zuständigkeit des Kantons liegen Luftseilbahnen, die der eidgenössischen Konzessionspflicht unterstehen oder Luftseilbahnen für den ausschliesslichen Warentransport (sofern sie den öffentlichen Verkehr oder öffentliche Anlagen nicht gefährden können). Das Amt für Raumentwicklung und Energie ist die kantonale Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde und erteilt die Bau- und Betriebsbewilligungen. Kommunale Bewilligungen sind nicht erforderlich.

Gesuche

Die Gesuche für die Erteilung einer Bau- oder Betriebsbewilligung sind dem Amt für Raumentwicklung und Energie einzureichen. Die Anforderungen nach Art. 7-11 des Reglement über Bau und Betrieb der nicht konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) sind zu erfüllen. Dem Gesuch sind die erforderlichen Unterlagen und Nachweise des genannten Reglements in zweifacher Ausführung beizulegen. Die entsprechenden Formulare finden sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte

Um den Betrieb auf den nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skiliften möglichst sicher zu gestalten, wurde von den Kantonen ein Konkordatsvertrag über die nicht eidgenössischen konzessionierten Seilbahnen und SkilifteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abgeschlossen. Dem Konkordat gehören 20 Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein an. Der Kanton Obwalden nutzt als Mitglied des Konkordats die Dienstleistungen der Interkantonalen Kontrollstelle IKSSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Die IKSS übernimmt insbesondere die technische Prüfung und Kontrolle neuer und bestehender Anlagen sowie die Formulierung von einheitlichen Vorschriften.

Rechtliche Grundlagen

Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung vom 23. Juni 2006Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. SR 743.01
Verordnung über Seilbahnen zur Personenbeförderung vom 21. Dezember 2006Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. SR 743.011
Bundesgesetz über die Personenbeförderung vom 20. März 2009Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. SR 745.1
Verordnung über die Personenbeförderung vom 4. November 2009Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. SR 745.11
Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte vom 21. März 1955Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. GDB 776.1
Ausführungsbestimmungen über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte vom 5. Dezember 2000Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. GDB 776.111
Titlis Seilbahn
Quelle: Seilbahnen Schweiz

Mountainbike

Mountainbike-Strategie Das Mountainbiken ist in den vergangenen Jahren zu einem beliebten Breitensport geworden. Der Regierungsrat will mit der Schaffung eines attraktiven Mountainbik…

Mountainbike-Strategie

Das Mountainbiken ist in den vergangenen Jahren zu einem beliebten Breitensport geworden. Der Regierungsrat will mit der Schaffung eines attraktiven Mountainbike-Angebots das Freizeitangebot für Einheimische aufwerten und die Wertschöpfung im Tourismus stärken. Er hat dafür die Erarbeitung einer Mountainbike-Strategie in Auftrag gegeben.

 

Bei der Mountainbike-Strategie stehen folgende Zielsetzungen im Vordergrund:

  • Entwicklung eines bedarfsgerechten Mountainbike-Netzes mit attraktiven Trails

  • Lenkung der Mountainbiker

  • Stärkung der touristischen Wertschöpfung

  • Stärkung des Freizeitangebots für Einheimische und Steigerung der Standortattraktivität

  • Koordination der bestehenden öffentlichen und privaten Interessen und Vermeidung von Konflikten

  • Verbesserung der Akzeptanz bei den betreffenden Grundeigentümern

  • Klärung von Zuständigkeiten der involvierten Akteure inkl. Finanzierung

 

Die Mountainbike-Strategie setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:

  • Mountainbike-Netzentwicklung und Richtplan für Mountainbike-Wege

  • Fuss-, Wander- und Veloweggesetz (Regelung Verantwortlichkeiten, Finanzierung, Schnittstellen Wandern-Velo/Mountainbike)

  • Umsetzungskonzept (Beschreibung Handlungsbedarf, Priorisierung, Beschilderung Routen, Informationsmittel)

 

In Engelberg besteht bereits ein Mountainbike-Konzept, das schrittweise weiterentwickelt und umgesetzt wird. Die Netzentwicklung im Rahmen der Mountainbike-Strategie erfolgt deshalb für das Sarneraatal.

 

Die Richtplanung und die Gesetzgebung unterliegen jeweils verschiedenen Verfahren. Die wichtigsten Meilensteine sind:

Richtpläne Mountainbike und Velo

  • Mitwirkung interessierter Kreise Januar bis April 2026

  • Öffentliche Auflage August bis November 2026

  • Lesung Kantonsrat Mai 2027

Fuss-, Wander- und Veloweggesetz

  • Kantonsinterne Vernehmlassung November/Dezember 2025

  • Externe Vernehmlassung August bis November 2026

  • Lesungen Kantonsrat Mai und Juni 2027

Nach Inkrafttreten von Richtplan und Gesetz kann mit der Umsetzungsphase begonnen werden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

Fairtrail Zentralschweiz

https://www.fairtrail-zentralschweiz.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Verein Mountainbike Obwalden

https://mtb-ow.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Regionalentwicklungsverband Sarneraatal:

https://www.rev-sarneraatal.ch/mountainbiken-im-sarneraatal/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Bikegenoss:

https://bikegenoss.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Obwalden Tourismus:

https://www.obwalden-tourismus.ch/de/ideen-tipps/auf-raedern/velo-und-bike/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Engelberg-Titlis Tourismus:

https://www.engelberg.ch/sommer/bikeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Giswil Tourismus:

https://www.giswil-tourismus.ch/aktuell/biketouren/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Bikeparcour Giswil:

https://www.bikeparcour.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Kid's Bike Village Giswil:

https://www.kids-bike-village.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Flow Bikeverein:

https://flow-bikeverein.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Wheelpark Sarnen:

https://www.wheelpark.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Pfad an der Grossen Melchaa
Pfad an der Grossen Melchaa

Zugehörige Objekte