Kopfzeile

Inhalt

Kulturgüterschutz

„Die Schadenereignisse der jüngeren Vergangenheit zeigen es eindrücklich: gravitative, tektonische oder klimatisch-meteorologische Naturgefahren stellen eine Bedrohung für Personen, Sachwerte und die Umwelt in der Schweiz dar. (…) Als Folge des Klimawandels dürfte die Häufigkeit und Intensität von Ereignissen zunehmen.“

Quelle: BAFU, Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT

 

Kulturgüterschutz Obwalden

Im Kanton Obwalden befinden sich über 120 Kulturgüter - Bauwerke, Sammlungen, Archäologie - welche im Bundesinventar der Kulturgüter der Schweiz verzeichnet sind (KGS-Inventar 2021). Von diesen Kulturgütern sind über ein Viertel von nationaler Bedeutung, darunter solche wie das Sarner Jesuskind (Benediktinerinnenkloster St. Andreas), das Weisse Buch von Sarnen (Staatsarchiv im Hexenturm), das Juliusbanner (Historisches Museum), oder die Reliquien des Heiligen Bruder Klaus in der Wallfahrtskirche St. Theodul in Sachseln. 

Das zum Teil weit über den Kanton hinauswirkende kulturelle Gedächtnis zu erhalten und vor Gefährdungen zu schützen, ist die Kernaufgabe des Kulturgüterschutzes.

Die Eidgenossenschaft schützt die Kulturgüter mit dem Kulturgüterschutzgesetz (1966), dessen Grundlage das Haager Abkommen von 1954 (Schutz bei bewaffneten Konflikten) bildet. Im Jahr 2015 wurde das Bundesgesetz zum Schutz der Kulturgüter revidiert und erweitert, um den komplexen gegenwärtigen Bedrohungen Rechnung zu tragen. Das revidierte Gesetz schliesst nun ausdrücklich den Schutz der Kulturgüter in Friedenszeiten, also auch vor Bedrohungen aus Naturgefahren und anderen Notlagen ein.

Alte und neue Bedrohungen

Die Erfahrungen aus der Hochwasserkatstrophe vom August 2005, bei der auch im Kanton Obwalden etliche Kulturgüter zerstört oder beschädigt worden sind, haben zu verschiedenen Massnahmen geführt. So wurden 2010 mit den „Ausführungsbestimmungen für den Kulturgüterschutz die gesetzlichen Grundlagen für den Kulturgüterschutz in Obwalden geschaffen und eine Fachstelle KGS in die kantonale Verwaltung integriert. Es wurden Notfallpläne für die wichtigsten Kulturgutobjekte erarbeitet und eine KGS-Fachgruppe etabliert, welche in einem Notfall aufgeboten werden kann.

Als wichtiges Ziel wurde der Hochwasserschutz in einem Reglement erarbeitet. Im Jahr 2014 hat sich das Obwaldner Stimmvolk für den Bau eines Hochwasserentlastungsstollens ausgesprochen. Die Inbetriebnahme ist 2026 geplant.

Weiterführende Informationen:

Fachstelle Kulturgüterschutz

Die Fachstelle KGS ist Anlaufstelle für kulturgutbewahrende Einrichtungen und Kulturgutbesitzer. Sie stellt das Netzwerk zu den Partnerorganisationen wie Feuerwehr und Zivilschutz her. Sie berät in Fragen der Vorsorge und Nachsorge und unterstützt mit Entscheidungshilfen und Anleitungen (PDF zum Download) für den Notfall.

Öffnungszeiten

Dienstag bis Donnerstag
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr

vor Feiertagen bis 16.00 Uhr

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Name Download