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Aktuelle Mitteilungen

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Grundlagen Information und Kommunikation

Der Regierungsrat und die Verwaltung des Kantons Obwalden betreiben eine aktive Information und Kommunikation nach innen und nach aussen. Sie vermitteln Informationen für die politische Meinungsbildung und Entscheidungsfindung der Bevölkerung, zeigen Zusammenhänge und Begründungen nachvollziehbar auf und schaffen Transparenz Lagebeurteilungen, Planungen und Prozesse.

Rechtliche Grundlagen der Information und Kommunikation von Regierung und Verwaltung (Auflistung nicht abschliessend):

  • Staatsverwaltungsgesetz (GDB 130.1)
    Art. 3 Information („Öffentlichkeitsgrundsatz“)
    Die Staatsverwaltung informiert von sich aus über ihre Tätigkeit, soweit keine öffentliche oder schützenswerte private Interessen entgegenstehen.

    Art. 36 Amtsgeheimnis
    Wer im Staatsdienst steht, unterliegt dem Amtsgeheimnis.
  • Organisationsverordnung (GDB 133.11)
    Art. 7 Information und Kommunikation
    Der Regierungsrat gewährleistet die Information des Kantonsrats, der Gemeinden und der Öffentlichkeit. Er sorgt für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information über seine Lagebeurteilungen, Planungen und Entscheide und Vorkehren.
  • Ausführungsbestimmungen über die Information der Öffentlichkeit durch den Regierungsrat und die kantonale Verwaltung (Informationsrichtlinien) (GDB 131.111)