Kopfzeile

Inhalt

Gesamterneuerungswahlen Gemeinderäte und Gerichte: Ausführungsbestimmungen

27. September 2023
Im Frühjahr 2024 finden die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte statt. Hauptwahlsonntag ist der 3. März 2024 und damit gleichzeitig ein eidgenössischer Abstimmungstermin. Die weiteren Wahlgänge werden am 7. April 2024 und 12. Mai durchgeführt. Die Ausführungsbestimmungen enthalten die Einzelheiten zum Wahlverfahren sowie einen detaillierten Terminplan.

Am 30. Juni 2024 endet die laufende, vierjährige Amtsdauer der Gemeinderäte und Gerichte. Im Frühjahr 2024 sind folglich Gesamterneuerungswahlen dieser Behörden durchzuführen. Die Koordination erfolgt durch den Kanton. Der Regierungsrat hat im Sommer die Wahltermine festgelegt. Nun hat er die Ausführungsbestimmungen zu diesen Wahlen erlassen.

Die Ausführungsbestimmungen sehen vor, dass ein allfälliger Rücktritt aus den Behörden bzw. ein Verzicht auf eine erneute Kandidatur auf Ende Oktober 2023 bekannt zu geben ist. Die Wahlvorschläge für Gemeinderäte sowie Mitglieder und Präsidien der Gerichte müssen bis spätestens am 22. Januar 2024, 17.00 Uhr, eingereicht werden. Für Gemeindepräsidien und -vizepräsidien (in Engelberg Talammann und Statthalter) sind die Wahlvorschläge bis spätestens am 26. Februar 2024, 17.00 Uhr, einzureichen. Die Ausführungsbestimmungen regeln die Einzelheiten des Wahlverfahrens. Sie enthalten zudem ein detailliertes Verzeichnis der massgebenden Fristen im Anhang.

 

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung (PDF, 19.54 kB) Download 0 Medienmitteilung
Ausführungsbestimmungen (PDF, 86.24 kB) Download 1 Ausführungsbestimmungen
Auf Social Media teilen