Kopfzeile

Inhalt

Berufsausübungsbewilligungen

Personen, die unter eigener fachlicher Verantwortung und gewerbsmässig Krankheiten, Verletzungen oder sonstige Störungen von Menschen und Tieren behandeln, benötigen eine Berufsausübungsbewilligung.

Eine Auflistung der bewilligungspflichtigen Berufe finden Sie hier:

Bewilligungspflichtige Berufe gemäss Gesundheitsgesetz (GesG; GDB 810.1)

 

Gesuchformulare

Berufsausübungsbewilligungen werden auf Gesuch hin durch das Gesundheitsamt ausgestellt.

Medizinalpersonen


Psychologieberufe


Gesundheitsberufe

 

Gesundheitsberufe-Register

Personen mit einer Berufsausübungsbewilligung sind in den entsprechenden Registern des Bundes registriert:

 

OKP-Zulassung

Leistungserbringer nach KVG, die beabsichtigen Leistungen zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen, müssen ebenfalls ein Gesuch einreichen.

 

Bewilligungspflicht für Umgang mit ionisierender Strahlung

Folgende Einrichtungen brauchen eine Bewilligung gemäss Art. 28 des Strahlenschutzgesetztes,

  • wer Anlagen und Apparate, die ionisierende Strahlen aussenden können, herstellt, vertreibt, einrichtet oder benutzt;
  • wer mit radioaktiven Stoffen oder mit Apparaten und Gegenständen umgeht, die radioaktive Stoffe enthalten und
  • wer ionisierende Strahlen und radioaktive Stoffe am menschlichen Körper anwendet.

Für diese Bewilligung ist das BAG zuständig.

Informationen BAG: Strahlung, Radioaktivität und Schall
Bewilligungen im Strahlenschutz (Online-Formular)

 

Link zu Betriebsbewilligungen
Link zu Meldepflichtige Berufe

Zugehörige Objekte