Kantonsarzt
Aufgaben
Der Kantonsarzt
- berät die Behörden in allen humanmedizinischen Fragen;
- hat die Aufsicht über die Gemeindeärztinnen und -ärzte;
- ist zuständig für die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und den Vollzug der durch eidgenössische und kantonale Gesetzgebung erforderlichen Massnahmen gemäss Epidemiengesetzgebung;
- überwacht in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt die Berufsausübung im Gesundheitswesen;
- ist zuständig für die Beurteilung der Kostengutsprachegesuche bei Spitalaufenthalten;
- ist zuständig für rechtsmedizinische Tätigkeiten bei aussergewöhnlichen Todesfällen (Legalinspektionen);
- erfüllt Aufgaben zugunsten der Strafverfolgungs-, Gerichts- und Verwaltungsbehörden (z.B. Betreuung Gefängnis Sarnen).
Aufgaben des Kantonsarztes in der Schulgesundheit
- Fachliche Aufsicht der ärztlichen Gesundheitskontrollen und der Gesundheitsberatung in Schulklassen;
- Allgemeine Anordnung des ärztlich bedingten Schulausschlusses und anderer Massnahmen;
- Beratung des schulpsychologischen und logopädischen Diensts;
- Schliessen von Klassen oder Schulen bei Massenerkrankungen in Absprache mit dem zuständigen Departement bzw. Einwohnergemeinderat.
Meldepflicht
Für medizinisch-pflegerische Zwangsmassnahmen zu Bewegungseinschränkungen, übertragbare Krankheiten und Schwangerschaftsabbruch bestehen spezifische gesetzliche Meldepflichten an den Kantonsarzt.
Formulare BAG: Meldepflichtige Infektionskrankheiten
Link zu Übertragbare Krankheiten
Link zu Impfinformationen
Link zu Schulgesundheitsdienst
Personen
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Zugehörige Objekte
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