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Bauen ausserhalb der Bauzone

Bauvorhaben außerhalb der Bauzone (Landwirtschafts-, Alpwirtschafts-, Schutz- und Waldzonen, Gewässer) müssen von der Kantonalen Baukoordination behandelt werden. Die Gemeindebauämter leiten die Baugesuche weiter.

Bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben (z.B. Wohnhaus für Betriebsleiterfamilie) prüft der Kanton die Zonenkonformität. Bei nichtlandwirtschaftlichen Bauvorhaben (z.B. Wohnhaus ohne Landwirtschaftsbezug, neue Straße) wird eine raumplanerische Ausnahmebewilligung geprüft.

Ordentliches Verfahren

Im Regelfall erfolgt ein ordentliches Verfahren: Das Baugesuch wird im Amtsblatt publiziert und 10 Tage öffentlich aufgelegt. Baugespanne müssen aufgestellt werden.

Bauanzeigeverfahren

Das Bauanzeigeverfahren wird bei Bauvorhaben außerhalb der Bauzone mit geringer Tragweite angewendet, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen betroffen sind, z.B. Neueindeckung eines Scheunendachs in gleicher Farbe und Material. Voraussetzung ist die Zustimmung der Gemeinde und des Hochbauamts. Im Bauanzeigeverfahren erfolgt keine Publikation.

Unter Publikationen finden Sie weitere Informationen rund um den Ablauf oder die Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzone. 

 

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