Kopfzeile

Inhalt

Gemeindebauämter

 

Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Je nach Bauvorhaben kann neben der Baubewilligung der Gemeinde auch eine Bewilligung des Kantons oder Bundes erforderlich sein. Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone benötigen in jedem Fall eine kantonale Bewilligung.

Für die Erteilung der nötigen Bewilligungen ist ein Baugesuch beim Bauamt der Standortgemeinde einzureichen. Falls das Vorhaben auch vom Kanton beurteilt werden muss, leitet das Bauamt das Gesuch an die Kantonale Baukoordination weiter.

Generell empfiehlt es sich, das Bauvorhaben zuerst mit dem Gemeindebauamt zu besprechen. Bei komplexen Vorhaben oder solchen an besonderer Lage (z.B. ausserhalb der Bauzone) kann dies auch mit der Kantonalen Baukoordination erfolgen. Weitere Auskünfte und Informationen bieten die Bauämter der Gemeinden sowie die Bau- und Zonenreglemente.

Übersicht der Gemeindebauämter                                     

Bau/Raumentwicklung Sarnen 
Rütistrasse 8
6060 Sarnen
Tel. 041 666 35 60
bauamt@sarnen.ow.ch

Bauamt Kerns
Sarnerstrasse 5
6064 Kerns
Tel. 041 666 31 40
Fax 041 666 31 39
bauamt@kerns.ow.ch

Bauamt Sachseln
Brünigstrasse 113
6072 Sachseln
Tel. 041 666 55 10
Fax 041 666 55 56
bauamt@sachseln.ow.ch

Bauamt Alpnach
Bahnhofstrasse 15
6055 Alpnach Dorf
Tel. 041 672 96 22
Fax 041 672 96 95
bauamt@alpnach.ow.ch

Bauamt Giswil
Kirchplatz 1
6074 Giswil
Tel. 041 676 77 12
Fax 041 676 77 01
mario.eberli@giswil.ow.ch

Bauamt Lungern
Brünigstrasse 66
6078 Lungern
Tel. 041 679 79 31
simona.gasser@lungern.ow.ch

Bauamt Engelberg
Dorfstrasse 1
6390 Engelberg
Tel. 041 639 52 30
Fax 041 639 52 99
bauamt@gde-engelberg.ch

Zugehörige Objekte