Schulgeldvereinbarungen, Interkantonale
Beiträge an ausserkantonale Schulen
Im Rahmen verschiedener interkantonalen Vereinbarungen leistet der Kanton Obwalden Beiträge an Hochschulen, Fachhochschulen, ausserkantonale Mittelschulen, an Institutionen im Bereich der höheren Berufsbildung sowie an Schulen im Bereich der Hochbegabtenförderung. Die Vereinbarungen stellen den gleichberechtigten Zugang zu den Vertragsschulen sicher, bei den ausserkantonalen Mittelschulen teilweise unter Vorbehalt. Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel direkt an die Ausbildungsinstitution.
Die wesentlichen Schulgeldvereinbarungen sind die Folgenden:
- Interkantonale Universitätsvereinbarung
- Interkantonale Fachhochschulvereinbarung
- Höhere Fachschulvereinbarung
- Zentralschweizer Fachhochschulkonkordat
- Konkordat über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
- Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (AB 410.311)
- Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte
- Beiträge an Vorbereitungskurse zu Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen (Beitragsleistung neu durch Bund)
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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