Dieses Merkblatt erläutert die gewässer- und umweltschutztechnischen Anforderungen beim Umgang mit Fahrzeugen in Garagen, Karosseriewerkstätten und Autospritzwerken, Werkhöfen, Landmaschinen-Werkstätten und ähnlichen Betrieben. In Werkstätten, auf Vorplätzen, bei Tankstellen, auf Waschplätzen, in Spritzkabinen und Waschstrassen fallen Abwässer, Abfälle und Abluft an, die eine spezielle Behandlung erfordern.
Die Bewilligungs- und Meldeverfahren richten sich nach Vorgaben der kantonalen Umweltfachstellen.