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Vernehmlassung Verordnung über die berufliche Vorsorge

12. Januar 2016
Die Personalversicherungskasse Obwalden PVO steht vor grossen Herausforderungen: Einerseits werden die Versicherten aufgrund der demografischen Entwicklung immer älter und beziehen dadurch länger Renten. Andererseits ist es auf dem Markt schwierig, entsprechende Renditen für die Vorsorgegelder zu erwirtschaften, um der demografischen Entwicklung entgegen zu wirken.

Um diesen Herausforderungen adäquat zu begegnen, hat der Vorstand der PVO eine Reglementsrevision ausgearbeitet.

Das primäre Ziel besteht darin, die langfristige finanzielle Sicherung der Kasse weiterhin gewährleisten zu können. Das Finanzierungssystem der Kasse soll den heutigen Umständen angepasst werden und auf nicht (mehr) gerechtfertigte Rentenleistungen soll verzichtet werden.

Die Ziele sollen mit folgenden Massnahmen erreicht werden:
  • Die aktuellen Umwandlungssätze müssen gesenkt werden.
  • Die Sparbeiträge müssen erhöht werden.
  • Die Risikobeiträge sollen gesenkt werden.
  • Der Wechsel von der Kollektivfinanzierung zur individuellen Finanzierung muss vorgenommen werden.
  • Die Alters-Kinderrente soll gestrichen und bei der Invaliden-Kinderrente der Anspruch eingeschränkt werden.

Vernehmlassungsresultat der Arbeitgeber
Die 54 angeschlossenen Arbeitgeber der PVO hatten vom 31. August – 20. November 2015 Gelegenheit, zu den vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen. Die Antworten aus dieser Vernehmlassung zeigen, dass die beantragten Änderungen auf Akzeptanz stossen und die Massnahmen grossmehrheitlich befürwortet werden.

Kompetenz Kantonsrat
Die Reglementsrevision hat auch eine Anpassung der Verordnung über die berufliche Vorsorge zur Folge, welche in der Kompetenz des Kantonsrats liegt.

Der Regierungsrat hat deshalb einen Nachtrag zu dieser Verordnung ausgearbeitet. Die Anpassung dieser Verordnung ist rechtlich nötig und sachlich begründet. Die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge führt zu jährlichen Mehrkosten von rund 540‘000.- Franken oder 1,6 Prozent für den Kanton als Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer werden insgesamt mit rund 420 000.- Franken oder durchschnittlich 1,23 Prozent zusätzlich belastet.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 18. März 2015.

Zugehörige Objekte

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Verordnung_berufliche_Vorsorge_Erlauterungen_15.12.15.pdf (PDF, 332.76 kB) Download 0 Verordnung_berufliche_Vorsorge_Erlauterungen_15.12.15.pdf
Verordnung_berufliche_Vorsorge_Synopse_15.12.15.pdf (PDF, 73.43 kB) Download 1 Verordnung_berufliche_Vorsorge_Synopse_15.12.15.pdf
Verordnung_berufliche_Vorsorge_Vernehmlassungsergebnisse.pdf (PDF, 58.77 kB) Download 2 Verordnung_berufliche_Vorsorge_Vernehmlassungsergebnisse.pdf