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Umsetzung Pflegeinitiative

Umsetzung Pflegeinitiative im Kanton Obwalden

Die Pflegeinitiative wird in zwei Etappen umgesetzt. Die erste Etappe umfasst eine Ausbildungsoffensive, die zweite Etappe die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

 

Ausbildungsoffensive (1. Etappe)

Der Bund verpflichtet den Kanton, finanzielle Beiträge zur Förderung der Ausbildung der Pflege zu leisten. Damit soll ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen geschaffen, die Anzahl der der Abschlüsse Pflege Höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) erhöht und der Zugang der Studierenden zu diesen Ausbildungen erleichtert werden.

Die kantonalen Beiträge gehen zur Unterstützung der Ausbildung

  • an die Gesundheitseinrichtungen, in denen die praktische Ausbildung erfolgt,
  • an die höhere Fachschule XUND, die den schulischen Teil anbietet und
  • an Studierende der Pflege in Form von Ausbildungsbeiträgen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Für die Ausbildungsoffensive gelten das Bundesgesetz sowie das kantonale Einführungsgesetz mit den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen, welche beide per 1. Juli 2024 in Kraft getreten sind.

Das Bundesgesetz sowie das kantonale Einführungsgesetz sind auf acht Jahre befristet (1. Juli 2024 bis 30. Juni 2032).

 

Beiträge für Studierende

Unterstützungsbeiträge für Studierende werden nach Altersabstufung ausbezahlt:

  • 22-24 Jahre: Fr. 300.– pro Monat
  • 25-27 Jahre: Fr. 600.– pro Monat
  • Ab 28 Jahre: Fr. 1 200.– pro Monat
  • Studierende mit unterstützungspflichtigen Kindern: Fr. 600.– pro Monat (Pauschalbetrag, auch für Studierende unter 22 Jahre)

Die Beiträge werden jährlich als Vorauszahlung spätestens 6 Wochen nach Eingang und Prüfung des Gesuchs ausbezahlt.

Sie können Unterstützungsbeiträge beantragen, wenn Sie

  • den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Obwalden haben;
  • an einer Höheren Fachschule oder Fachhochschule für Pflege immatrikuliert sind;
  • 22 Jahre oder älter sind und/oder Unterstützungspflichtige Kinder haben.

Füllen Sie für das Gesuch das entsprechende Formular aus. Im Formular steht, welche Dokumente mitgeschickt werden müssen. 

Link zum Gesuch für Unterstützungsbeiträge Studierende Pflege HF/FH

Bitte reichen Sie das ausgefüllte Gesuch mit den notwendigen Dokumenten per E-Mail an gesundheitsamt@ow.ch ein oder per Post an Gesundheitsamt, St. Antonistrasse 4, 6060 Sarnen.

 

Beiträge für Betriebe

Spitäler, Alters- und Pflegeheime und Spitex-Organisationen sind seit 1.7.2024 verpflichtet, eine genügende Anzahl an Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe HF und FH auszubilden, um den künftigen Bedarf zu decken. Dafür erhalten die Ausbildungsbetriebe finanzielle Unterstützung.

Die Betriebe im Bereich der Pflege erhalten für die Ausbildungsleistung von Studierenden Pflege HF und FH 300.- Franken pro Praktikumswoche und Studierende (gemäss GDK-Empfehlung). Die Beiträge werden jährlich rückwirkend ausbezahlt. 

Das Gesundheitsamt nimmt mit den entsprechenden Betrieben Kontakt auf.

 

Umsetzung Pflegeinitiative 2. Etappe

Bei der 2. Etappe geht es um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Förderung der beruflichen Entwicklung. Die Umsetzung befindet sich noch im politischen Prozess.

Für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen wird ein neues Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen in der Pflege (BAPG) geschaffen.

Für die Förderung der beruflichen Entwicklung wird das Gesundheitsberufegesetz (GesBG) überarbeitet.

 

Weitere Informationen

Informationen BAG: Umsetzung Pflegeinitiative (1. und 2. Etappe)

 

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