Abstimmung und Wahl vom 12. Februar 2017
Informationen
- Datum
- 12. Februar 2017
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde im Kanton abgelehnt.
- Beschreibung
- Weitere Informationen zur Vorlage finden Sie hier...
Vorlagen
Vorlage
5'940
6'854
- Leer
- 87
- Ungültig
- 111
- Stimmberechtigte
- 26'489
- Stimmbeteiligung
- 49.05%
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde im Kanton angenommen.
- Beschreibung
- Weitere Informationen zur Vorlage finden Sie hier...
Vorlagen
Vorlage
7'704
4'821
- Leer
- 227
- Ungültig
- 119
- Stimmberechtigte
- 26'489
- Stimmbeteiligung
- 48.59%
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III)
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde im Kanton abgelehnt.
- Beschreibung
- Weitere Informationen zur Vorlage finden Sie hier...
Vorlagen
Vorlage
5'988
6'485
- Leer
- 301
- Ungültig
- 117
- Stimmberechtigte
- 26'489
- Stimmbeteiligung
- 48.67%
- Ebene
- Bund
- Art
- Fakultatives Referendum
Kantonale Wahlen
Ersatzwahl in den Regierungsrat für den Rest der Amtsdauer bis 2018
Beschreibung
Für die Ersatzwahl in den Regierungsrat für den Rest der Amtsdauer bis 30. Juni 2018 ist fristgerecht ein einziger Wahlvorschlag eingereicht worden. Der Regierungsrat hat den Wahlvorschlag anlässlich seiner Sitzung vom 13. Dezember 2016 auf die gesetzlichen Erfordernisse und auf die Gültigkeit der Unterschriften hin geprüft und
Hess Josef, 1961, Forstingenieur, Alpnach (parteilos)
als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Josef Hess tritt das neue Amt am 1. Juli 2017 an.
Wahltermine und Wahlverfahren
Die Ersatzwahl in den Regierungsrat findet statt am:
Sonntag, 12. Februar 2017: Erster Wahlgang
Sonntag, 19. März 2017: Zweiter Wahlgang
Die Ersatzwahl gilt für den Rest der Amtsdauer bis 30. Juni 2018. Im Jahr 2018 finden für den Regierungsrat Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2018 bis 2022 statt.
Die Wahl erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) unter angemessener Berücksichtigung der Minderheiten (Art. 35 AG). Wahlkreis ist der Kanton.
Wahlvorschläge
Wer stimmberechtigt ist, ist auch wählbar. Personen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (früher: Bevormundete), sind nicht wählbar. Vorbehalten bleiben die Unvereinbarkeitsbestimmungen nach Art. 50 f. KV in Verbindung mit Art. 38 StVG.
Die Wahlvorschläge dürfen nur den Namen einer einzigen wählbaren Person enthalten. Enthält ein Wahlvorschlag überzählige Namen, so werden die letzten vom Regierungsrat gestrichen. Die Wahlvorschläge müssen enthalten: Namen, Vornamen, Beruf und Wohnadresse der vorgeschlagenen Person sowie nötigenfalls den Jahrgang.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf im Kanton wohnhaften Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Die gleiche Person darf nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Nach Einreichung des Wahlvorschlags kann die Unterschrift nicht mehr zurückgezogen werden. Die erstunterzeichnende Person ist berechtigt und verpflichtet, im Namen der Unterzeichnenden die zur Beseitigung von Anständen erforderlichen Erklärungen rechtsverbindlich abzugeben. Sie gilt als Vertreterin des Wahlvorschlags.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Montag, 12. Dezember 2016, 17.00 Uhr, bei der Staatskanzlei eingetroffen sein.
Nähere Informationen mit einem Verzeichnis der Termine finden Sie in den Ausführungsbestimmungen über die Ersatzwahl in den Regierungsrat für den Rest der Amtsdauer bis 30. Juni 2018 (ABl Nr. 38 vom 22. September 2016, S. 1596).
Das Formular für Wahlvorschläge kann hier als Word-Datei heruntergeladen werden.
- Ebene
- Kanton
- Art
- Exekutive
Zugehörige Objekte
Name | |||
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