Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet
Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Die in enger Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden erstellte Vorlage beinhaltet verschiedene Optimierungen am bisherigen System des Finanzausgleichs, welche als Handlungsfelder im Wirkungsbericht vom 27. März 2023 definiert wurden. Die Entwicklung des innerkantonalen Finanzausgleichs wird periodisch überprüft und in einem Wirkungsbericht festgehalten.
Wichtige Inhalte des Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz
Der Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz enthält unter anderem folgende Anpassungen:
- Die Wasserzinsen und die Zweitwohnungen werden für die Berechnung des Ressourcenausgleichs mitberücksichtigt;
- Auf die neutrale Zone wird zukünftig verzichtet, sodass künftig alle Einwohnergemeinden entweder zu Geber- oder zu Nehmergemeinden werden;
- Die Lastenausgleichsbeträge für die Bildung und den Strukturausgleich werden von den Steuereinnahmen entkoppelt.
Breite Zustimmung in der Vernehmlassung
Der Nachtrag stiess in der Vernehmlassung grundsätzlich auf Zustimmung. In ihren Stellungnahmen schlugen Teilnehmende an der Vernehmlassung verschiedentlich vor, den Strukturausgleich gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise zu indexieren – analog zur Regelung beim Lastenausgleich Bildung. Der Regierungsrat kann diesen Vorschlag nachvollziehen und hat ihn in den Nachtrag aufgenommen. Für weitere Änderungen sieht der Regierungsrat keine Notwendigkeit.
Der Kantonsrat wird das Geschäft voraussichtlich an seinen Sitzungen vom 12. September und 31. Oktober 2024 beraten. Es ist vorgesehen, dass der Nachtrag per 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Kantonsratsgeschäft: Obwalden - Nachtrag zum Gesetz über den Finanzausgleich (ow.ch)
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