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Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet

13. Juni 2024
Der Finanzausgleich zwischen den Obwaldner Gemeinden wird basierend auf Erkenntnissen des letzten Wirkungsberichts leicht angepasst. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz verabschiedet. Mit dem Finanzausgleich können überdurchschnittliche Lasten reduziert und die finanzielle Autonomie und Selbstverantwortung der Einwohnergemeinden gestärkt werden.

Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Die in enger Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden erstellte Vorlage beinhaltet verschiedene Optimierungen am bisherigen System des Finanzausgleichs, welche als Handlungsfelder im Wirkungsbericht vom 27. März 2023 definiert wurden. Die Entwicklung des innerkantonalen Finanzausgleichs wird periodisch überprüft und in einem Wirkungsbericht festgehalten.

Wichtige Inhalte des Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz

Der Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz enthält unter anderem folgende Anpassungen:

  • Die Wasserzinsen und die Zweitwohnungen werden für die Berechnung des Ressourcenausgleichs mitberücksichtigt;
  • Auf die neutrale Zone wird zukünftig verzichtet, sodass künftig alle Einwohnergemeinden entweder zu Geber- oder zu Nehmergemeinden werden;
  • Die Lastenausgleichsbeträge für die Bildung und den Strukturausgleich werden von den Steuereinnahmen entkoppelt.

Breite Zustimmung in der Vernehmlassung

Der Nachtrag stiess in der Vernehmlassung grundsätzlich auf Zustimmung. In ihren Stellungnahmen schlugen Teilnehmende an der Vernehmlassung verschiedentlich vor, den Strukturausgleich gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise zu indexieren – analog zur Regelung beim Lastenausgleich Bildung. Der Regierungsrat kann diesen Vorschlag nachvollziehen und hat ihn in den Nachtrag aufgenommen. Für weitere Änderungen sieht der Regierungsrat keine Notwendigkeit.

Der Kantonsrat wird das Geschäft voraussichtlich an seinen Sitzungen vom 12. September und 31. Oktober 2024 beraten. Es ist vorgesehen, dass der Nachtrag per 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Kantonsratsgeschäft: Obwalden - Nachtrag zum Gesetz über den Finanzausgleich (ow.ch)

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Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet (PDF, 30.3 kB) Download 0 Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet
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