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Regierungsrat eröffnet Vernehmlassung zum Spitalgesetz

5. Juli 2024
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Spitalgesetzes eröffnet. Mit dem Entwurf wird die Grundlage dafür geschaffen, dass das Kantonsspital Obwalden in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt und ein Spitalverbund mit der LUKS Gruppe eingegangen werden kann.

Das Kantonsspital Obwalden leistet gute Arbeit und ist ein wichtiger Pfeiler für die Grundversorgung im Kanton, steht aber wie alle Spitäler vor grossen Herausforderungen. Der rasante medizinische Fortschritt, der zunehmende Preis- und Kostendruck, der Fachkräftemangel und die Qualitätsanforderungen sind einige Beispiele dafür. Mit einem Alleingang wäre die mittel- und langfristige Gesundheitsversorgung vor Ort gefährdet. Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, zur Sicherung des Spitalstandorts Obwalden eine Verbundlösung mit der Luzerner Kantonsspital AG (LUKS Gruppe) anzustreben.

Spitalgesetz als Grundlage für die Verbundlösung

Mit dem Spitalgesetz wird die Grundlage für eine Verbundlösung geschaffen, um der Bevölkerung des Kantons Obwalden weiterhin eine qualitativ hochstehende und wirtschaftliche, medizinische Grundversorgung zur Verfügung stellen zu können. Der Spitalstandort Sarnen wird dadurch langfristig gesichert.

Spital Obwalden AG

Voraussetzung für den Anschluss des Kantonsspitals in den Verbund ist die Umwandlung von einer unselbständig öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine privatrechtliche gemeinnützige Aktiengesellschaft (Spital Obwalden AG). Die entsprechende Grundlage wird mit dem Spitalgesetz geschaffen. Im Rahmen der geplanten Verbundlösung soll die LUKS Gruppe 60 Prozent der Aktien an der Spital Obwalden AG halten, während der Kanton Obwalden mit 40 Prozent daran beteiligt sein wird. Die Gründung der Spital Obwalden AG ist per 1. Januar 2026 vorgesehen. Der anschliessende Aktienverkauf, und somit der Anschluss an die LUKS Gruppe, ist spätestens auf den 1. Januar 2028 geplant.

Spital Obwalden Immobilien AG

Die Spital Obwalden AG wird als reine Betriebsgesellschaft über keine eigenen Immobilien verfügen. Es soll eine zweite gemeinnützige Aktiengesellschaft gegründet werden. Die Spitalimmobilien werden im Eigentum des Kantons verbleiben bzw. in eine selbständige Immobiliengesellschaft eingebracht, welche zu 100 Prozent dem Kanton gehört. Auch dies wird im Spitalgesetz geregelt.

Leistungsauftrag, Beiträge, Controlling und Berichterstattung

Die notwendige politische Steuerung ist - trotz der angepassten Rechtsform - auch in Zukunft gewahrt. Im Spitalgesetz ist geregelt, dass der Regierungsrat unter anderem die Aktionärsrechte des Kantons ausübt und mit dem Leistungsauftrag festlegt, wie die medizinische Versorgung sicherzustellen ist und welche gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) zu erbringen sind. Der Kantonsrat bewilligt die Beiträge an die Spital Obwalden AG zur Abgeltung der GWL. Ferner werden dem Kantonsrat die Geschäftsberichte (mit den Jahresrechnungen) und die Berichte der Revisionsstellen der Spital Obwalden AG und der Spital Obwalden Immobilien AG zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Rechte als Minderheitsaktionär sind in einem eigenen Aktienkaufvertrag und Aktionärbindungsvertrag geregelt.

Anpassungen Gesundheitsgesetz

Mit dem Erlass eines separaten Spitalgesetzes sind die das Kantonsspital betreffenden Artikel im Gesundheitsgesetz (GesG) aufzuheben bzw. anzupassen. Artikel 22 des Gesundheitsgesetzes, GesG, welcher die Spitalleistungen am Standort Sarnen regelt, bleibt unverändert. Der Regierungsrat beschloss im Rahmen des Projektauftrags zur Phase 5, dass die bestehenden Leistungsaufträge für mindestens fünf Jahre (bis 2028) im Kern beibehalten werden und er keine Anträge an den Kantonsrat stellt, bis die Verbundlösung umgesetzt ist. Bei der Umsetzung des geplanten Spitalverbunds handelt es sich um ein Qualitätssicherungs- und Organisationsprojekt. Die Frage des Leistungsangebots soll unabhängig von der Organisationsform des Kantonsspitals diskutiert werden.

Behördenreferendum

Da die medizinische Gesundheitsversorgung politisch bedeutend ist, schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat vor, das Gesetz dem Behördenreferendum zu unterstellen. Somit kann die Bevölkerung voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 über den geplanten Spitalverbund entscheiden.

 

Vernehmlassung

Die öffentliche Vernehmlassung dauert bis 30. September 2024. Die Unterlagen sind auf der Website unter www.ow.ch/gesundheitsstrategie abrufbar.

 

Öffentliche Informationsveranstaltung

Das Spitalgesetz wird an einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Die Bevölkerung ist herzlich zur Teilnahme eingeladen:

Montag, 12. August 2024, 18.00 Uhr, Kantonsspital Obwalden, Sarnen

 

Kantonsspital Obwalden
Kantonsspital Obwalden

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