Regierungsrat schlägt Abschaffung der Erbschaftssteuer und Anpassungen bei der Schenkungssteuer vor
Zusätzliche Steuereinnahmen erwartet
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision des Steuergesetzes im Bereich der Erb-schafts- und Schenkungssteuer per 1. Januar 2017 zuhanden des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet. Darin werden zwei Varianten aufgezeigt. Der Regierungsrat bevorzugt die Abschaffung der Erbschaftssteuer mit Anpassungen bei der Schenkungssteuer. Gemäss Einschätzung des Regierungsrats werden bei dieser Variante die zusätzlichen ordentlichen Steuereinnahmen von natürlichen Personen die Mindereinnahmen klar übersteigen.
Ziele der Teilrevision des Steuergesetzes per 1. Januar 2017
Die internationale Steuerpolitik sieht in naher Zukunft unter anderem einen automatischen internationalen Informationsaustausch (AIA) vor, mit welchem das steuerliche Bankgeheimnis im grenzüberschreitenden Verhältnis weitgehend ausgedient haben wird. Aufgrund dieser zunehmenden internationalen Steuertransparenz wird erwartet, dass sich insbesondere ausländische Steuerpflichtige vermehrt an Orten mit attraktiven Steuerregimes niederlassen möchten. Der Regierungsrat sieht deshalb die Chance, mit Anpassungen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer einen weiteren Standortvorteil zu schaffen. Die vorliegende Teilrevision reiht sich damit nahtlos in die Langfriststrategien 2012+ und 2022+ ein. Sie ist zudem kongruent mit dem Kosten- und Aufgabenüberprüfungsprojekt KAP, welches eine nachhaltig positive Entwicklung des Kantons ermöglichen soll.
Vernehmlassungsverfahren und Informationsveranstaltung
Das Vernehmlassungsverfahren zur Steuergesetzrevision per 1. Januar 2017 dauert bis Ende Oktober 2015. Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind am 17. August 2015 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Link: Vernehmlassungsunterlagen
Zugehörige Objekte
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