Pflegefamilien
Hauptaufgaben
Das Sozialamt ist zuständig für die Anerkennung von Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege (DAF) und die übergeordnete Aufsicht über Pflegefamilien. Für die Bewilligungserteilung und Aufsicht über die einzelne Pflegefamilie ist im Kanton Obwalden der Regionale Sozialdienst zuständig. Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter Publikationen.
Gesetzliche Grundlagen:
- Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO)
- Ausführungsbestimmungen zum Kindes- und Adoptionsrecht (GDB.211.211)
- Familienergänzende Betreuung (SODK)
Allgemeine Pflegekinderaufsicht der Gemeinde Sarnen (gültig für alle Gemeinden)
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt | +41 41 666 61 32 | sozialamt@ow.ch |
Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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