Direktzahlungen Vollzug
Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft werden mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert. Die Stossrichtung der einzelnen Direktzahlungsinstrumente wird auch in der Bezeichnung des jeweiligen Beitragstyps wiedergegeben. Die folgende Auflistung zeigt das Konzept und den Aufbau des Direktzahlungssystems:
- Kulturlandschaftsbeiträge
- Offenhaltungsbeitrag
- Hangbeitrag
- Steillagenbeitrag
- Hangbeitrag für Rebflächen
- Alpungsbeitrag (für Heimbetriebe)
- Sömmerungsbeitrag (für Sömmerungsbetriebe)
Die Kulturlandschaftsbeiträge sollen die Offenhaltung durch eine flächendeckende Bewirtschaftung und den Ausgleich der Erschwernisse in der Bergzone sowie die Förderung der Sömmerung gewährleisten.
- Versorgungssicherheitsbeiträge
- Basisbeitrag (Auflage Mindesttierbesatz beim Grünland)
- Produktionserschwernisbeitrag
- Beitrag für offene Ackerfläche und für Dauerkulturen
Die Versorgungssicherheitsbeiträge sollen die Erhaltung der Produktionskapazität, den Ausgleich der Erschwernis und die Förderung des Ackerbaus gewährleisten.
- Produktionssystembeiträge
- Beitrag für die biologische Landwirtschaft
- Beiträge für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
- Beitrag für funktionale Biodiversität
- Beiträge für die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit
- Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion
- Tierwohlbeiträge
- Beitrag für die längere Nutzungsdauer von Kühen (ab 1.1.2024)
Die Produktionssystembeiträge fördern besonders naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen.
- Ressourceneffizienzbeiträge
- Beitrag für den Einsatz von präziser Applikationstechnik
- Beitrag für stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen
Diese Beitragsart dient der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und wird mit regionalen Projekten koordiniert.
- Biodiversitätsbeiträge
- Qualitätsstufe I (für Ganzjahresbetriebe)
- Qualitätsstufe II (für Ganzjahres- und Sömmerungsbetriebe)
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Vernetzungsbeitrag gemäss regionalem Vernetzungsprojekt
Die Biodiversitätsbeiträge dienen zur Erhaltung und Förderung der Arten- und Lebensraumvielfalt.
- Landschaftsqualitätsbeitrag gemäss regionalem Landschaftsqualitätsprojekt
Die Landschaftsqualitätsbeiträge dienen der Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Landschaften.
- Übergangsbeitrag
Dieser Beitragstyp soll den Übergang vom bisherigen zum neuen Direktzahlungssystem sozialverträglicher gestalten.
Der ökologische Leistungsnachweis und die strukturellen und sozialen Eintretens- und Begrenzungskriterien gelten für alle Beitragsarten als Vorbedingung und Grundlage.
Weitere Informationen
Forschungsinstitut biologischer Landbau
Direktzahlungsverordnung mit Weisungen und Erläuterungen 2024
Landwirtschaftliche Bergriffsverordnung mit Weisungen und Erläuterungen 2024
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Direktzahlungen | +41 41 666 63 17 | landwirtschaft@ow.ch |
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