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Alpwirtschaft

Der Kanton Obwalden fördert gemäss Art. 12 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes durch Beratung und Strukturverbesserungsmassnahmen eine sachgerechte, umweltschonende und nachhaltige Bewirtschaftung der Alpen.

Die Dienststelle Beratung unterstützt die Alpeigentümer und Alpbewirtschafter bei Fragen rund um die standortgerechte und nachhaltige Alpbewirtschaftung, welche gemäss Art. 26ff der Direktzahlungsverordnung des Bundes (DZV SR 910.13) gefordert wird.

Bei Bedarf erstellt die Dienststelle Beratung im Zusammenhang mit Nutzungsfragen, der Neuorganisation von Alpen oder im Zusammenhang mit Strukturverbesserungsprojekten alpwirtschaftliche Nutzungsplanungen.

Weitere Informationen:

Direktzahlungsverordnung

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