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Massnahmen in der Rindviehhaltung

Abgeltung besonders hoher Auslauf- und Weideanteil «Weidebeitrag»
Dieser Beitrag wird gewährt, wenn der Anteil an Auslauf und Weidehaltung besonders hoch ist. Der 2019 eingeführte Zusatzbeitrag für Jungvieh beim RAUS fällt weg. Er wird durch diesen Weidebeitrag ersetzt. Der Beitrag wird jährlich pro GVE für Rinder und Wasserbüffel bezahlt. Der Weidebeitrag wird nur für die Tierkategorien Rinder und Wasserbüffel ausgerichtet. 

Die Anforderung RAUS, an jedem Weidetag 25% der Tagesration mit Trockensubstanz (TS) auf der Weide zu decken, fällt weg. Neu muss dafür Tieren der Rindergattung und Wasserbüffeln jederzeit eine Weidefläche von mindestens vier Aren/GVE zur Verfügung stehen. Die Anforderungen an den Weidebeitrag mit einer höheren Anzahl von Auslauftagen im Winter (22 Auslauftage) und einer höheren minimalen Futteraufnahme auf der Weide (70% des Tagesbedarfs an TS) sind höher als die RAUS-Anforderungen.

Die Teilnahme am Programm «Weidebeitrag» ist freiwillig und die Anmeldung ist mit dem Online-Meldeformular bis zum 31. August des Jahres anzumelden, das dem Beitragsjahr vorausgeht. Für den Weidebeitrag kann nur angemeldet werden, wenn die Haltung aller auf dem Betrieb gehaltenen Rindviehkategorien bereits die RAUS-Anforderungen erfüllen. 

Längere Nutzungsdauer von Kühen
Die Nutzungsdauer von Kühen wird über die Anzahl Abkalbungen definiert. Jeder Betrieb mit Milch- oder anderen Kühen kann sich für den Beitrag anmelden. Die Anmeldung ist erstmalig im Jahr 2023 für das Jahr 2024 möglich. Es ist keine zusätzliche Aufzeichnung notwendig. Die Daten werden automatisch von der Tierverkehrsdatenbank (TVD) an die Kantonssysteme übermittelt.

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