Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission übt die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Regierungsrats und der Staatsverwaltung sowie anderer Träger kantonaler öffentlicher Aufgaben nach den Kriterien der Rechtmässigkeit sowie der Ziel- und Wirkungsorientierung und über den gesamten Finanzhaushalt aus. Zudem wählt sie die Mitglieder interparlamentarischer Geschäftsprüfungskommissionen und berät die Rechenschaftsberichte des Regierungsrats und der Staatsverwaltung sowie den rollenden Integrierten Aufgaben- und Finanzplan, das Budget und die Nachtragskredite vor und überwacht die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung und der Rechnungslegung der Staatsverwaltung.