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Schulgesundheitsdienst

Die Schule hat neben ihrem Bildungsauftrag auch die Aufgabe auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Zu diesem Zweck führt der Kanton einen Schulgesundheitsdienst. Sämtliche Untersuchungen und Kontrollen werden kostenlos angeboten und sind obligatorisch.

Die durchgeführten Gesundheitskontrollen und Gesundheitsberatungen bezwecken die Erfassung des physischen und psychischen Gesundheitszustandes der Schülerinnen und Schüler zur Früherkennung und dienen als Grundlage von präventiven Massnahmen.

Der Schulgesundheitsdienst ist zuständig für:

  • Die Organisation der Durchführung der Gesundheitskontrollen und der Gesundheitsberatung in Schulklassen, sowie die Abgabe von Impfinformationen.
  • Das Erstellen der notwendigen amtlichen Formulare.
  • Die Festlegung des Umfangs der Gesundheitskontrollen und der Gesundheitsberatung in Schulklassen in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarzt und dem Kantonszahnarzt sowie weiteren Fachpersonen.
  • Die Erstellung von Weisungen für die statistische Datenerhebung und Berichterstattung über die Gesundheitskontrollen und die Gesundheitsberatung in Schulklassen.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr

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