Kantonsapothekerin
Die Kantonsapothekerin ist zuständig für die Heilmittel- und Betäubungsmittelkontrolle; sie führt Betriebsinspektionen in Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen durch und überwacht den Verkehr und die Abgabe von Heilmitteln. Sie berät die Behörden in allen Fragen betreffend Heilmittel.
Öffnungszeiten
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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