Obergericht
Im Bereich der Vollstreckung nach Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist das Obergericht Aufsichtsbehörde und zuständig zur Behandlung von Beschwerden sowie zur Erklärung des Schlusses des Konkursverfahrens.
Im Bereich der Strafrechtspflege beurteilt das Obergericht Beschwerden gemäss Art. 393 ff. StPO, Berufungen gemäss Art. 398 ff. StPO und Revisionen gemäss Art. 410 ff. StPO. Weiter ist es zuständig für die Beurteilung von Beschwerden und Berufungen gemäss JStPO. Das Obergericht übt die fachliche Aufsicht über die Staatsanwaltschaft aus; im Untersuchungsverfahren ist es befugt, die Einhaltung des Gesetzes durch die Staatsanwaltschaft zu überwachen und ihr nötigenfalls konkrete Weisungen zu erteilen.
Weiter beurteilt das Obergericht Beschwerden gegen Verfügungen der Abteilung Migration und des Kantonsgerichtspräsidiums im Bereich der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Sodann beurteilt das Obergericht Beschwerden gegen Entscheid des Kantonsgerichtspräsidiums betreffend fürsorgerische Unterbringungen.
Schliesslich ist das Obergerichtspräsidium zuständig zur Beurteilung von Gesuchen um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege, soweit das Obergericht für die Rechtssache zuständig ist.
Hinweis: Eingaben per E-Mail, welche nicht gemäss RER erfolgen, sowie per Fax sind unzulässig und
genügen auch nicht zur Wahrung von Fristen!
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