Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft gehört zur Gerichtsorganisation. Administrativ ist sie dem Sicherheits- und Justizdepartement zugeordnet.
Die Staatsanwaltschaft besteht aus
- der allgemeinen Staatsanwaltschaft,
- der Jugendanwaltschaft und
- der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte.
Sie wird geleitet durch die Oberstaatsanwältin / den Oberstaatsanwalt.
Die Staatsanwaltschaft vertritt den Strafanspruch des Staates. Sie ist gleichzeitig Untersuchungs- und Anklagebehörde und leitet entsprechend alle Strafuntersuchungen gegen Erwachsene und Jugendliche und beendet diese Verfahren mittels Strafbefehls mit einer Strafe von bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe, mittels Einstellung oder Anklageerhebung. Wird Anklage erhoben, vertritt die Staatsanwaltschaft diese vor den Gerichtsinstanzen. Die Jugendanwältin ist auch für den Vollzug zuständig.
Die Oberstaatsanwältin / der Oberstaatsanwalt ist nebst der Leitung der Staatsanwaltschaft zuständig für die Erhebung von Einsprachen gegen Strafbefehle bei Verbrechen und Vergehen und die Genehmigung von Nichteintretens- und Einstellungsverfügungen der Staatsanwälte sowie der Jugendanwaltschaft. Sie vertritt die Staatsanwaltschaft nach aussen. Sodann fungiert sie gleichzeitig als Oberjugendanwältin / Oberjugendanwalt.
Praktikum
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Obwalden bietet die Möglichkeit, ein Rechtspraktium zu absolvieren. Zum Zeitpunkt des Stellenantritts muss der Abschluss als Master of Law vorhanden sein. Weitere Voraussetzungen sind Interesse am Straf- und Strafprozessrecht, sehr gute Deutschkenntnisse sowie ein guter Leumund. Das Praktikum dauert sechs Monate. Die üblichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per E-Mail an die obenstehende Adresse. Eine Praktikumsstelle ist ab 1. September 2024 verfügbar.
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