Nachtrag Geschäftsordnung des Kantonsrats und Nachtrag Behördengesetz
Der Kantonsrat will die sich bietenden Chancen der Digitalisierung im eigenen Ratsbetrieb noch konsequenter nutzen. So soll der Wechsel von gedruckten zu digitalen Geschäftsunterlagen vollzogen und die elektronische Abstimmung im Ratssaal eingeführt werden. Der Kantonsrat verspricht sich von der Digitalisierung einen noch effizienteren und zeitgemässen Ratsbetrieb. Die Geschäftsprozesse und der Informationsfluss werden vereinfacht. Die Entscheide des Rats werden dank der elektronischen Ermittlung und deren Publikation für Bürgerinnen und Bürger transparenter.
Hierfür gilt es die gesetzlichen Grundlagen möglichst schlank, verständlich und zielgerichtet anzupassen. Die Ratsleitung des Kantonsrats hat am 23. März 2023 einen Entwurf eines Nachtrags zur Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR; GDB 132.11) sowie einen Entwurf eines Nachtrags zum Gesetz über die Entlöhnung und Entschädigung von Behörden und Kommissionen (Behördengesetz; GDB 130.4) zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet und das Ratssekretariat mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens beauftragt.
Der Nachtrag GO KR beinhaltet drei punktuelle Anpassungen. Neu umschrieben wird die Sitzungseinladung mit den Geschäftsunterlagen an den Kantonsrat. Weiter wird die elektronische Stimmabgabe eingeführt und das daraus resultierende Abstimmungsprotokoll als neuer Inhalt des Kantonsratsprotokolls definiert. Der Nachtrag Behördengesetz sieht eine IT-Infrastrukturentschädigung für die Ratsmitglieder vor, welche mit der „Bring your own device policy“ (BYOD) selbst für die Anschaffung und den Unterhalt notwendiger persönlicher Endgeräte verantwortlich sind.
Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie unten stehend unter "Dokumente".
Bitte verwenden Sie für Ihre Stellungnahme den ebenfalls aufgeschalteten Fragebogen im Word-Format. Sie erleichtern uns damit die Auswertung der Rückmeldungen. Den ausgefüllten Fragebogen reichen Sie bitte als Word-Datei bis spätestens am 20. Mai 2023 per E-Mail an folgende Adresse ein:
staatskanzlei@ow.ch (Betreff: Vernehmlassung Nachtrag GO KR und Nachtrag Behördengesetz)
Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen das Ratssekretariat (Tel. 041 666 62 02) zur Verfügung. Wir danken für Ihr Interesse und Ihre wertvolle Mitarbeit.
Zugehörige Objekte
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Einladung_Vernehmlassungsverfahren.pdf (PDF, 680.45 kB) | Download | 0 | Einladung_Vernehmlassungsverfahren.pdf |
Nachtrag_GO_KR_Entwurf_der_Ratsleitung_vom_23__Marz_2023.pdf (PDF, 18.31 kB) | Download | 1 | Nachtrag_GO_KR_Entwurf_der_Ratsleitung_vom_23__Marz_2023.pdf |
Nachtrag_Behordengesetz_Entwurf_der_Ratsleitung_vom_23__Marz.pdf (PDF, 14.04 kB) | Download | 2 | Nachtrag_Behordengesetz_Entwurf_der_Ratsleitung_vom_23__Marz.pdf |
Erlauternder_Bericht.pdf (PDF, 55.63 kB) | Download | 3 | Erlauternder_Bericht.pdf |
Fragebogen.docx (DOCX, 42.29 kB) | Download | 4 | Fragebogen.docx |