Deutliches Signal für den Durchgangsbahnhof: Luzern, Obwalden und Nidwalden überreichen in Bern drei Standesinitiativen
Die Kantone Luzern, Obwalden und Nidwalden haben eine klare Forderung: Der Durchgangsbahnhof Luzern soll mit dem nächsten Ausbauschritt für die Eisenbahninfrastruktur (Botschaft 2026) finanziert und so geplant werden, dass eine vollständige Eröffnung als Durchgangsbahnhof bis spätestens 2040 möglich wird. Die Kantonsparlamente von Luzern, Obwalden und Nidwalden haben diesen Auftrag in Standesinitiativen festgehalten und senden damit ein deutliches Zeichen an das nationale Parlament nach Bern. Dieses ist wichtiger denn je. Angesichts der jüngst vom Bund kommunizierten Mehrkosten für das Angebotskonzept 2035 wird es nicht einfacher, dass für Grossprojekte ausreichend finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen.
Von allen Fraktionen unterstützt
Nachdem im Frühling bereits eine Petition von 8600 Personen aus der Zentralschweiz ein schnelles Realisieren des Durchgangsbahnhofs Luzern forderte, ziehen die drei Zentralschweizer Kantone nach. In den jeweiligen Kantonsparlamenten unterstützten alle Fraktionen entsprechende Motionen für die Standesinitiativen. Sie wurden ohne Gegenstimmen als Aufträge an die Kantonsregierungen überwiesen. «Die Zentralschweiz wartet seit 50 Jahren auf einen Befreiungsschlag in der Bahninfrastruktur», sagt der Luzerner Kantonsratspräsident Ferdinand Zehnder und ergänzt: «Es ist Zeit, dass wir Planungssicherheit erhalten und der Durchgangsbahnhof Luzern im nächsten Ausbauschritt enthalten ist, sonst werden wir mit dem Sackbahnhof Luzern sprichwörtlich abgehängt.»
Durchgangsbahnhof auch für Obwalden und Nidwalden essenziell
Auch für die Kantone Obwalden und Nidwalden ist es zentral, dass der Bahnknoten Luzern wieder Kapazitäten für mehr Bahnangebot erhält. Sie sind mit der Zentralbahn (zb) an den Bahnhof Luzern angeschlossen. Ein Ausbau ermöglicht es, das wachsende Kundenbedürfnis zu bewältigen und bessere Anschlussmöglichkeiten zu gewährleisten. «Eine rasche und unterbruchsfreie Realisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern ist essenziell: Damit steigt die Erreichbarkeit und Attraktivität der Zentralschweizer Kantone sowohl für Wirtschaft und Tourismus als auch für Einheimische», hält Andreas Gasser, Kantonsratspräsident Obwalden, fest. Toni Niederberger-Kreienbühl, Nidwaldner Landratspräsident, fügt an: «Die Umsetzung duldet keinen Aufschub, wir wollen nicht mehr länger vertröstet werden. Damit die Mobilität in der Zentralschweiz zukunftsfähig für die nächsten Generationen wachsen kann, ist es wichtig, den Durchgangsbahnhof jetzt voranzutreiben.»
Der Durchgangsbahnhof Luzern ist ein Schlüsselprojekt für die ganze Region. Auch die Zentralschweizer öV-Direktorenkonferenz (ZKöV) unterstützt die Standesinitiativen. Von einem Durchgangsbahnhof profitieren schlussendlich alle Reisende über die Zentralschweiz hinaus – von den Pendlerinnen und Pendlern über die Tagestouristen bis hin zu Gruppenreisenden.
Übergabe der Standesinitiative in Bern
Eine grosse Zentralschweizer Delegation aus über 30 Mitgliedern der Kantons- beziehungsweise Landräte sowie Regierungsräte reiste am 10. Dezember 2024 nach Bern, um gemeinsam die Standesinitiativen zu überreichen. Auf dem Bundesplatz nahmen die Präsidien der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen, Ständerätin Marianne Maret und Nationalrat Philipp Kutter, die Standesinitiativen entgegen. Begleitet wurden sie von zahlreichen Zentralschweizer Bundesparlamentarierinnen und -parlamentariern. Darunter auch der Nidwaldner Ständerat Hans Wicki, Präsident des Komitees für den Durchgangsbahnhof Luzern, der sich seit Jahren für das Generationenprojekt einsetzt. «Die Standesinitiativen aus Luzern, Obwalden und Nidwalden setzen ein starkes Zeichen. Die Zentralschweiz hat genug gewartet. Wir brauchen jetzt die Zusicherung, dass der Bahnhof Luzern aus der Sackgasse kommt und der Durchgangsbahnhof in den 2040er Jahren Realität wird», so Ständerat Hans Wicki.
Was ist eine Standesinitiative?
Mit Standesinitiativen haben Kantone die Möglichkeit, ein Anliegen beim Bund zu platzieren. Wird eine Standesinitiative eingereicht, beurteilen zunächst die zuständigen Kommissionen des National- und Ständerates, ob Handlungsbedarf besteht und das Vorgehen zweckmässig ist. Ist das der Fall, arbeitet die zuständige Kommission des Rates, in dem die Initiative eingereicht wurde, eine Vorlage aus und unterbreitet diese dem Plenum. Der Zeitpunkt für die DBL-Standesinitiativen ist jetzt ideal, da der Bundesrat den nächsten Ausbauschritt für die Bahninfrastruktur voraussichtlich 2026 an das Parlament überweisen wird.
DBL-Infobox: Aktueller Stand
Der Durchgangsbahnhof Luzern macht aus dem heutigen Kopfbahnhof mit verschiedenen Engpässen eine zeitgemässe, leistungsfähige Mobilitätsdrehscheibe. Das Projekt besteht aus drei Elementen: dem Dreilindentunnel, dem Tiefbahnhof und dem Neustadttunnel. Mit den neuen unterirdischen Zufahrten und Perrons unterhalb des heutigen Kopfbahnhofs behebt der Durchgangsbahnhof die Engpässe im vollausgelasteten Bahnsystem und ermöglicht ein zukunftsfähiges Bahnangebot, wie zum Beispiel ein S-Bahnsystem im 15-Minuten-Takt. Die SBB plant das Projekt im Auftrag des Bundes.
Nächster Meilenstein: Phasenfreigabe für das Bau- und Auflageprojekt erteilt
Nachdem im Mai 2023 das DBL-Vorprojekt präsentiert wurde, ist ein nächster Meilenstein erreicht: Das Bundesamt für Verkehr hat Ende November die SBB mit der Ausarbeitung des Bau- und Auflageprojekts für die erste Etappe des DBL beauftragt. Die erste Etappe umfasst den Tiefbahnhof Luzern mit Dreilindentunnel. Diese Etappe soll zuerst gebaut werden. Voraussetzung für den Bau ist, dass das Bundesparlament die Finanzierung für die Realisierung im Rahmen der Botschaft 2026 beschliesst. Die Kosten für alle drei Projektteile (Dreilindentunnel, Tiefbahnhof Neustadttunnel) werden auf 3,3 Milliarden Franken, die Bauzeit auf 11 bis 13 Jahre geschätzt.
Informationen zum Durchgangsbahnhof Luzern: durchgangsbahnhof.lu.ch
Fotomaterial zum Download (ca. ab 18 Uhr verfügbar): durchgangsbahnhof.lu.ch/standesinitiative
Kontakt (Koordination für Medienanfragen)
Joana Büchler
Fachspezialistin Kommunikation
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Kanton Luzern
Telefon 041 228 85 06
medien.buwd@lu.ch
Interviews sind insbesondere möglich von 15.00 bis 15.45 Uhr (während Zugfahrt nach Bern, National- und Ständeräte ausgenommen)
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