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Vernehmlassung Teilrevision Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht

5. April 2016
Der Bundesrat hat das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) im Bereich des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts revidiert und am 1. Januar 2012 eine neue Grundbuchverordnung in Kraft gesetzt. Der Kanton Obwalden hat seine Gesetzgebung anzupassen.
Der Regierungsrat schlägt eine Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des ZGB, neue Ausführungsbestimmungen über das Grundbuch und eine überarbeitete Bereinigungsverordnung vor. Daneben sind punktuelle Änderungen weiterer Erlasse notwendig. Die Revision wird überdies zum Anlass genommen, die gesetzlichen Grundlagen für eine künftige Reorganisation der Grundbuchkreise zu schaffen. Schliesslich werden verschiedene kleinere Anpassungen der kantonalen Gesetzgebung an früher geändertes Bundesrecht nachvollzogen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Juni 2016.

Zugehörige Objekte

Name
Brief_Vernehmlassung.pdf (PDF, 677.7 kB) Download 0 Brief_Vernehmlassung.pdf
Erlaeuternder_Bericht_des_VD.pdf (PDF, 352.2 kB) Download 1 Erlaeuternder_Bericht_des_VD.pdf
Nachtrag_zum_EG_ZGB.pdf (PDF, 998.23 kB) Download 2 Nachtrag_zum_EG_ZGB.pdf
Ausfuhrungsbestimmungen_uber_das_Grundbuch.pdf (PDF, 67.32 kB) Download 3 Ausfuhrungsbestimmungen_uber_das_Grundbuch.pdf
Bereinigungsverordnung.pdf (PDF, 106.8 kB) Download 4 Bereinigungsverordnung.pdf
Vernehmlassungsliste.pdf (PDF, 26.09 kB) Download 5 Vernehmlassungsliste.pdf