Vernehmlassung Nachtrag Tourismusgesetz und Tourismusverordnung
Das Tourismusgesetz soll so geändert werden, dass der Entscheid des Bundesgerichts umgesetzt wird und die Tourismusabgabe in Zukunft auch von den Ferienhaus-, Ferienwohnungs- und Zweitwohnungsbesitzern mit Wohnsitz im Kanton Obwalden erhoben wird. Zudem ist eine Vereinfachung bei der Erhebung der Tourismusabgaben von Ferienhaus-, Ferienwohnungs- und Zweitwohnungsbesitzern vorgesehen, indem die Abgabe nicht mehr je Zimmer erfolgt, sondern lediglich noch zwischen kleinen, mittleren und grösseren Wohnungen unterschieden wird. Zudem gibt es Änderungen bei der Erfassung der Abgabepflichtigen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. August 2016.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Einladung Vernehmlassung (PDF, 644.78 kB) | Download | 0 | Einladung Vernehmlassung |
Erläuternder Bericht (PDF, 153.8 kB) | Download | 1 | Erläuternder Bericht |
Synopse Tourismusgesetz (PDF, 254.7 kB) | Download | 2 | Synopse Tourismusgesetz |
Vernehmlassungsliste.pdf (PDF, 62.54 kB) | Download | 3 | Vernehmlassungsliste.pdf |