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Vernehmlassung Nachtrag Tourismusgesetz und Tourismusverordnung

22. Juni 2016
Der Regierungsrat hat am 14. Juni 2016 in erster Lesung einen Nachtrag zum Tourismusgesetz und zur Tourismusverordnung vom 3. Mai 2012 in die Vernehmlassung gegeben. Der Nachtrag wurde notwendig, weil das Schweizerische Bundesgericht mit Entscheid vom 22. Februar 2016 die Einschränkung bei der Abgabepflicht auf Personen, die sich zu Ferien- oder Erholungszwecken in eigenen oder dauernd gemieteten Gebäuden, Wohnungen oder Zimmern aufhalten oder sich diese zur Verfügung halten und nicht im Kanton Obwalden ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben, als unrechtmässig beurteilte.

Das Tourismusgesetz soll so geändert werden, dass der Entscheid des Bundesgerichts umgesetzt wird und die Tourismusabgabe in Zukunft auch von den Ferienhaus-, Ferienwohnungs- und Zweitwohnungsbesitzern mit Wohnsitz im Kanton Obwalden erhoben wird. Zudem ist eine Vereinfachung bei der Erhebung der Tourismusabgaben von Ferienhaus-, Ferienwohnungs- und Zweitwohnungsbesitzern vorgesehen, indem die Abgabe nicht mehr je Zimmer erfolgt, sondern lediglich noch zwischen kleinen, mittleren und grösseren Wohnungen unterschieden wird. Zudem gibt es Änderungen bei der Erfassung der Abgabepflichtigen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. August 2016.

Zugehörige Objekte

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Einladung Vernehmlassung (PDF, 644.78 kB) Download 0 Einladung Vernehmlassung
Erläuternder Bericht (PDF, 153.8 kB) Download 1 Erläuternder Bericht
Synopse Tourismusgesetz (PDF, 254.7 kB) Download 2 Synopse Tourismusgesetz
Vernehmlassungsliste.pdf (PDF, 62.54 kB) Download 3 Vernehmlassungsliste.pdf